(Übersetzung)VEREINBARUNG Zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Pentafluorethan (R 125)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1992-04-09
Status Aufgehoben · 1992-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API
1.

Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2200 (1) und 2201 der Anlage A des ADR, der Rn. 211 210 des Anhangs B.1a sowie der Rn. 212 210 des Anhangs B.1b wird Pentafluorethan (R 125) als Stoff der Klasse 2 Ziffer 5a) ADR, zur Beförderung zugelassen in:

2.

Sonstige Vorschriften

3.

Vermerke im Beförderungspapier

4.

Gültigkeit

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