Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Staatssekretär für Verkehr der französischen Republik und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich:
Abweichung für Versuche gemäß Randnummer 2010 des ADR betreffend die Verpackung von Gegenständen der Klasse 1b, Ziffer 1c (BGBl. Nr. 415/1978)
Abweichung für Versuchszwecke, gemäß Rn. 2010 des ADR, betreffend die Beförderung von Kalkammonsalpeter mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 28 % (BGBl. Nr. 19/1979)
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