Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m3 bis 3 m3

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1992-08-07
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m3 bis 3 m3 (BGBl. Nr. 319/1981) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.063/1-I/5-92, vom 10. April 1992 seitens der Republik Österreich widerrufen.

Der Widerruf wurde mit Schreiben des Exekutivsekretärs der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) vom 25. Juni 1992 mit Wirksamkeit vom 10. April 1992 bestätigt.

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