Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von drei Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1993-03-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr bzw. Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich

1.

gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Azodiisobutyronitril als Stoff der Klasse 4.1 (BGBl. Nr. 251/1981)

2.

gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Mischungen von Wasserstoffperoxid und Peressigsäure (BGBl. Nr. 197/1990)

3.

gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von 1,1,1,2-Tetrafluoräthan (BGBl. Nr. 525/1990)


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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