Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1993-07-17
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR

1.

über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen (BGBl. Nr. 564/1989),

2.

über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) (BGBl. Nr. 565/1989)


*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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