Internationales Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Anlagen, Zeichnungsprotokoll und Protokoll für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens „EUROCONTROL“; Zusatzprotokoll zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Zeichnungsprotokoll; Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls vom 6. Juli 1970 zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“; Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ vom 13. Dezember 1960 samt Anlagen
Vertragsparteien
Albanien III 138/2011 Armenien III 138/2011 Belgien 282/1993 Bosnien-Herzegowina III 138/2011 Bulgarien III 74/2001 Dänemark 473/1996 Deutschland 282/1993 Estland III 234/2014 Finnland III 74/2001 Frankreich 282/1993 Georgien III 323/2013 Griechenland 282/1993 Irland 282/1993 Island III 20/2025 Italien 473/1996 Kroatien III 74/2001 Lettland III 138/2011 Litauen III 138/2011 Luxemburg 282/1993 Malta 282/1993 Moldau III 74/2001 Monaco III 74/2001 Montenegro III 138/2011 Niederlande 282/1993 Nordmazedonien III 74/2001 Norwegen 473/1996 Polen III 138/2011 Portugal 282/1993 Rumänien 473/1996 Schweden 473/1996 Schweiz 282/1993 Serbien III 138/2011 Slowakei III 74/2001 Slowenien 473/1996 Spanien III 74/2001 Tschechische R III 74/2001 Türkei 282/1993 Ukraine III 138/2011 Ungarn III 74/2001 Vereinigtes Königreich 282/1993 *Zypern 282/1993
Sonstige Textteile
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Internationales Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Anlagen, Zeichnungsprotokoll und Protokoll für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens „EUROCONTROL“; Zusatzprotokoll zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ samt Zeichnungsprotokoll; Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls vom 6. Juli 1970 zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“; Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“ vom 13. Dezember 1960 samt Anlagen wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundzumachen, daß es beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt aufgelegt wird.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 17. März 1993 bei der Regierung des Königreichs Belgien hinterlegt; das Übereinkommen tritt für Österreich mit 1. Mai 1993 in Kraft.
Nach Mitteilungen der belgischen Regierung haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweiz, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
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