Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz -BVergG)(NR: GP XVIII RV 972 AB 1106 S. 125. BR: AB 4559 S. 572.)(EWR/Anh. XVI: 371 L 0304, 371 L 0305, 377 L 0662, 390 L 0531,389 L 0665)
BGBl. Nr. 462/1993
Beschreibung des Prüfsystems.
Anschrift der Stelle, bei der die Vorschriften über das Prüfsystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannte Anschrift handelt).
(Gegebenenfalls) Dauer des Prüfsystems.
ANHANG XVII
Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 76
Abs. 5
I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).
a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.
Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 70 Abs. 3.
Gewähltes Vergabeverfahren.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Tag der Auftragserteilung.
Für Gelegenheitskäufe nach § 70 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.
Fakultative Angaben:
- (Gegebenenfalls) Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte weitergegeben werden kann.
- Kriterien für die Auftragserteilung.
- Auftragssumme (oder Preisspanne).
II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).
Wert jedes vergebenen Auftrages.
Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).
Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 50. Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.
Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter).
Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?
Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.
Hinsichtlich Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang IV:
ANHANG XVIII
Angaben über vergebene Aufträge gemäß § 68a
(Diese Angaben sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt)
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).
Angabe darüber, ob und wo (zB Zeitungen, Fachzeitschrift/en) auf den zu vergebenden Auftrag hingewiesen wurde. Wie wurde anderenfalls zum Wettbewerb aufgerufen?
Anzahl der eingegangenen Angebote.
Tag der Auftragserteilung.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
Wert des vergebenen Auftrages.
Voraussichtliche Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.
Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte (nur bei mehr als 10vH des gesamten Auftragswertes).
Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung.
Bei Auftragsvergabe nach dem Bestbieterprinzip: Angabe der Hauptvergabekriterien.
Angabe, ob der Auftrag an einen Bieter vergeben wurde, der ein von den ursprünglichen Spezifikationen des Auftraggebers abweichendes Angebot vorlegte.
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