Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1740 l

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1994-02-23
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Republik Italien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Dicumylperoxid in Tankcontainern mit einem Fassungsraum von 1 740 l (BGBl. Nr. 317/1984) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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