Verordnung der Bundesregierung über die im Anwendungsbereich desBundesvergabegesetzes zu verwendenden Formulare(Bundes-Vergabeformularverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-01-01
Status Aufgehoben · 1997-09-05
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 46 Abs. 2, 71 Abs. 4 sowie 105 des Bundesvergabegesetzes (BVergG), BGBl. Nr. 462/1993, wird verordnet:

§ 1. (1) Für die gemäß §§ 52, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 66, 71 Abs. 1 Z 1, 74 Abs. 9, 69 Abs. 2 und 76 Abs. 5 BVergG durchzuführenden Bekanntmachungen sind die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare (Anm.: Formulare 1 - 16 nicht darstellbar) zu verwenden.

(2) Diese Formulare sind:

Formular 1 zu § 52 Abs. 3 BVergG (Bekanntmachung von Lieferaufträgen - Offene Verfahren)

Formular 2 zu § 52 Abs. 3 BVergG (Bekanntmachung von Lieferaufträgen - Nicht offene Verfahren)

Formular 3 zu § 52 Abs. 4 BVergG (Bekanntmachung von Lieferaufträgen - Verhandlungsverfahren)

Formular 4 zu § 55 BVergG (Bekanntmachung von Lieferaufträgen - Verfahren zur Vorinformation)

Formular 5 zu § 56 BVergG (Bekanntmachung von Lieferaufträgen - Vergebene Aufträge)

Formular 6 zu § 57 Abs. 2 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen - Offene Verfahren)

Formular 7 zu § 58 Abs. 2 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen - Nicht offene Verfahren)

Formular 8 zu § 58 Abs. 3 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen - Verhandlungsverfahren)

Formular 9 zu § 60 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen - Vorinformationsverfahren)

Formular 10 zu § 62 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen - Vergebene Aufträge)

Formular 11 zu § 66 BVergG (Bekanntmachung von Baukonzessionsverträgen)

Formular 12 zu § 66 BVergG (Bekanntmachung von Bauaufträgen, die vom Konzessionär vergeben werden)

Formular 13 zu § 71 Abs. 1 Z 1 BVergG (Bekanntmachung von Bau- und Lieferaufträgen - Offene, nicht offene und Verhandlungsverfahren) Formular 14 zu § 74 Abs. 9 BVergG (Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems)

Formular 15 zu § 69 Abs. 1 Z 1 und 2 BVergG (Regelmäßige Bekanntmachung bei Bau- und Lieferaufträgen)

Formular 16 zu § 76 Abs. 5 BVergG (Bekanntmachung über vergebene Aufträge)

§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem 3. Teil des Bundesvergabegesetzes in Kraft.

(Anm.: Formular 1 - 16 nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

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