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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann im Pongau

Geltender Text a fecha 1994-07-15

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:

Die Anschlußstelle Halldorf der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann im Pongau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 8,911 und km 9,261 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 109 Großarler Landesstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.