(Übersetzung)VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Belgien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Dekafluorbutan als Stoff der Ziffer 3a) der Klasse 2

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1994-07-01
Status Aufgehoben · 1996-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API
1.

Abweichend von den Bestimmungen der Rn. 2200 und 2201 der Anlage

2.

Sonstige Bestimmungen

3.

Eintragungen im Beförderungspapier

4.

Diese Vereinbarung gilt im Verkehr zwischen Belgien und Österreich bis auf Widerruf durch eine der Vertragsparteien und tritt mit dem Datum der zweiten Unterschrift in Kraft.

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