Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixental Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,29, folgt anschließend der Bahnlinie der ÖBB Salzburg - Wörgl und bindet bei km 10,04 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 93.937 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.