Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße im Bereich der Stadt Wien
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:
Die neu herzustellende Straßentrasse der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 in der Ruthnergasse, schwenkt sodann in östliche Richtung und bindet bei km 1,67 in den Bestand (Siemensstraße) ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8806/311 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.