Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Übertragung des Abschnittes Tunnelkette Klaus der A 9 Pyhrn Autobahn an die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-10-01
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels IV §§ 1 und 6 Abs. 2 letzter Satz ASFINAG-Gesetz, BGBl. Nr. 591/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 419/1991 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft wird über die mit Verordnung BGBl. Nr. 84/1986 erfolgte Übertragung der Planung hinaus zusätzlich die Durchführung aller Maßnahmen übertragen, die für die Erstellung eines bau- und ausschreibungsreifen Straßenbauvorhabens im Bereich des Abschnittes Tunnelkette Klaus der A 9 Pyhrn Autobahn erforderlich sind. Der Abschnitt beginnt bei AB-km 25,50 und endet bei AB-km 39,00.

Die Übertragung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten.

Die Zuteilung der im Bauzeit- und Kostenrahmen angeführten Mittel erfolgt nach Maßgabe der jährlich vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 826/1992 zu genehmigenden Kostenpläne.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Anlage


Bauzeit- und Kostenrahmen für die zur Erstellung eines bau- und ausschreibungsreifen Bauvorhabens im Bereich des Abschnittes Tunnelkette Klaus der A 9 Pyhrn Autobahn erforderlichen Maßnahmen

Jahr Kosten ASFINAG-Mittel Budgetmittel

1994 10 Millionen S 10 Millionen S Planung

1995 90 Millionen S 40 Millionen S

Planung

50 Millionen S

Grundeinlöse

1996 135 Millionen S 5 Millionen S

Planung

30 Millionen S

Grundeinlöse

100 Millionen S

Sondierstollen

1997 100 Millionen S 100 Millionen S

Sondierstollen

(Preisbasis Dezember 1993, Kosten brutto mit Preisgleitung)

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