Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312 Loferer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 28,05, unterführt in der Folge die bestehende Bundesstraße im Bereich der Höflinger Kreuzung als Unterflurtrasse und bindet bei km 28,80 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Sankt Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1158 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
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