Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeeres und in Häfen
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der INMARSAT haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeeres und in Häfen (BGBl. Nr. 686/1993) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Bulgarien 26. Juni 1995
China 3. November 1993
Kuba 15. September 1993
Liberia 13. Juni 1995
Malaysia 27. Juli 1994
Malediven 18. Februar 1994
Zypern 29. März 1994
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