Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Leonfelden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1995-02-23
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:

Der Straßenteil der B 126 Leonfeldener Straße von km 24,60 bis km 25,40 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des – mit Verordnung vom 7. September 1982, BGBl. Nr. 466, bestimmten – Abschnittes „Glashütten“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.