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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems

1 Version · 1995-04-08 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2018-12-31
Aufhebung
1995-04-07
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abs
Originalfassung Text zu diesem Datum