Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Leopoldsdorf, Lanzendorf und Schwechat
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 301 Wiener Südrand Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 301 Wiener Südrand Straße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Anlage
(zu BGBl. Nr. 680/1995)
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)
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