Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung von nicht wasserfreiem Aluminiumchlorid von den Transportvorschriften

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1996-11-22
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung von nicht wasserfreiem Aluminiumchlorid von den Transportvorschriften (BGBl. Nr. 412/1978) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr Zl. A 13/27.20.71-21 vom 29. August 1996 seitens der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat am 2. September 1996 diesem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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