Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundener Einrichtungen (AGTC)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-05-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Beitritts- oder Genehmigungsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundener Einrichtungen (AGTC) (BGBl. Nr. 672/1993) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations-, Beitritts-

oder Genehmigungsurkunde:

Bulgarien 10. August 1994

Griechenland 26. April 1995

Italien 12. Jänner 1996

Kroatien 24. Juli 1995

Luxemburg 13. Juli 1994

Portugal 5. Jänner 1996

Russische Föderation 29. Juni 1994

Slowakei 16. August 1994

Slowenien 1. November 1994

Tschechische Republik 22. August 1994

Ungarn 4. Februar 1994

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Russische Föderation erklärt, sich nicht an die Bedingungen des Art. 12 dieses Übereinkommens gebunden zu erachten.

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