Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheitenüber die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnunggemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung - BGVO)
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 23 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/1997, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).
§ 1. Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1996 beginnen.
(2) Die Verordnung BGBl. Nr. 548/1991 tritt mit Ablauf des 30. Juni 1997 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1996 beginnen.
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).
Anlagezu § 1
BILANZ
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
Bestandsrechte und ähnliche Rechte;
geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte;
Wohngebäude;
unternehmenseigenes Miteigentum;
sonstige Gebäude;
nicht abgerechnete Bauten;
Bauvorbereitungskosten;
Betriebs- und Geschäftsausstattung;
sonstige Sachanlagen;
geleistete Anzahlungen;
III. Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Beteiligungen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
sonstige Ausleihungen.
B. UMLAUFVERMÖGEN:
I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:
unbebaute Verkaufsgrundstücke;
Erwerbshäuser;
nicht abgerechnete fertige Erwerbshäuser;
nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser;
Bauvorbereitungskosten;
Vorräte;
geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen, Verrechnungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus dem Grundstücksverkehr;
Forderungen aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Forderungen aus der Betreuungstätigkeit;
Verrechnungen aus der Betreuungstätigkeit;
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:
Unter dem Bilanzstrich
Rückgriffsforderungen
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL:
I. Geschäftsguthaben:
I. Stammkapital:
I. Grundkapital:
II. Kapitalrücklagen:
gebundene;
nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
gesetzliche Rücklage;
satzungsmäßige Rücklage;
andere Rücklagen;
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust):
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. SONSTIGE RÜCKLAGEN:
Bewertungsreserve (Fehlbetrag) auf Grund von Entschuldungen;
sonstige (unversteuerte) Rücklagen.
C. RÜCKSTELLUNGEN:
Rückstellungen für Abfertigungen;
Rückstellungen für Altersvorsorge;
Steuerrückstellungen;
Rückstellungen für Bautätigkeit;
Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
sonstige Rückstellungen.
D. VERBINDLICHKEITEN:
Anleihen, davon konvertibel;
Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
Zwischenkredite;
Darlehen sonstiger Art;
Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern;
Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
Kautionen;
Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Verbindlichkeiten
– davon Steuern,
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:
Unter dem Bilanzstrich
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien
sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen
Ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen (vgl. § 2, BGBl. II Nr. 437/2016).
Anlage Bzu § 1
GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse:
Mieten/Nutzungsentgelte,
Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,
Zuschüsse,
aus Sondereinrichtungen,
aus der Betreuungstätigkeit,
aus sonstigen Betriebsleistungen,
aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,
übrige;
aktivierte Verwaltungskosten;
sonstige betriebliche Erträge:
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
übrige;
Abschreibungen:
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
Kapitalkosten;
Instandhaltungskosten;
Verwaltungskosten:
Löhne,
Gehälter,
Aufwendungen für Abfertigungen,
Aufwendungen für Altersversorgung,
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
sonstige Sozialaufwendungen,
übriger Personalaufwand,
Kosten der Organe,
Sachaufwendungen;
Betriebskosten;
Aufwendungen für Sondereinrichtungen;
Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;
sonstige betriebliche Aufwendungen:
Steuern,
Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,
übrige;
Zwischensumme aus 1. bis 11.;
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapierendes Umlaufvermögens;
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davonsind gesondert auszuweisen:
Abschreibungen,
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
Zwischensumme aus 13. bis 18.;
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
außerordentliche Erträge;
außerordentliche Aufwendungen;
außerordentliches Ergebnis;
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
Auflösung sonstiger Rücklagen;
Auflösung von Kapitalrücklagen;
Auflösung von Gewinnrücklagen;
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