Verordnung der Bundesregierung, mit der die ÖNORM-EN 45503 für Bescheinigungen im Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 1997 für verbindlich erklärt wird (Bescheinigungsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-09-06
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 120 Abs. 4 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, wird verordnet:

Verbindlicherklärung der ÖNORM-EN 45503

Soweit Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Sinne des § 84 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, ausüben, eine Bescheinigung darüber begehren, daß ihre Vergabeverfahren und praktiken zu einem bestimmten Zeitpunkt mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes und der einschlägigen österreichischen Vorschriften übereinstimmen, sind bei der Bewertung der Auftragsvergabeverfahren die Bestimmungen der in der Anlage enthaltenen ÖNORM-EN 45503 „Bescheinigungs-Norm für die Bewertung der Auftragsvergabeverfahren von Auftraggebern im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor“ vom 1. April 1996 zu beachten.

Anlage

(Anm.: Anlage (ÖNORM EN 45503) als PDF dokumentiert)

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