Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend Widerruf von zwei Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:
Die Vereinbarungen zwischen dem Minister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Gemischen von Chlordifluormethan (R 22) und 1-Chlor-1,1-difluorethan (R 142b) (BGBl. Nr. 202/1993) und
gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Perchlorylfluorid (BGBl. Nr. 677/1994)
*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/1997
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