Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 1997 - BVergG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1997-05-28
Letzte Aktualisierung 2002-09-01
Status Aufgehoben · 1999-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 606
Änderungshistorie JSON API
7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 93 in Verbindung mit § 71.

9.

a) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

10.

a) Tag, bis zu dem die Angebote eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.

11.

a) (Gegebenenfalls) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.

b)

Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.

12.

(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.

13.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

14.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

15.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

16.

Frist, während der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

17.

Kriterien für die Auftragserteilung. Andere Kriterien als der niedrigste Preis müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind.

18.

Sonstige Angaben.

19.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

20.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

21.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

22.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Nicht offene Verfahren

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt). Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).

3.

Liefer- oder Ausführungsort.

4.

Bei Bau- und Lieferaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.

b)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

c)

Bei Bauaufträgen:

5.

Bei Dienstleistungsaufträgen:

a)

Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.

b)

Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist.

c)

Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.

d)

Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.

6.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 93 in Verbindung mit § 71.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

Frist für die Absendung von Aufforderungen zur Angebotsabgabe.

11.

(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.

12.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

13.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

14.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

15.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.

16.

Sonstige Angaben.

17.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

18.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

19.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

20.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

C. Verhandlungsverfahren

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt); Dienstleistungskategorie gemäß Anhang III oder IV; Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf oder mehreres gleichzeitig betreffen; Beschreibung der Leistung (CPV-Referenznummer).

3.

Liefer- oder Ausführungsort.

4.

Bei Bau- und Lieferaufträgen:

a)

Art und Menge der zu liefernden Waren einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens.

b)

Angaben darüber, ob ein Angebot für Teile und/oder für die Gesamtheit der angeforderten Lieferungen eingereicht werden kann. Falls der Bauauftrag in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt ist, Angabe über die Größenordnung der einzelnen Lose (Gewerke) und die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder sämtliche Lose (Gewerke) abzugeben.

c)

Bei Bauaufträgen:

5.

Bei Dienstleistungsaufträgen:

a)

Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit voraussichtlicher Zeitpunkt, bis zu dem diese Rechte wahrgenommen werden können. Bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Möglichkeit Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der einzelnen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen.

b)

Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist und/oder Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, in denen dies enthalten ist.

c)

Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Person angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll.

d)

Angabe, ob die Unternehmer Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.

6.

(Gegebenenfalls) Verbot von Teil- oder Alternativangeboten.

7.

Allenfalls vorgeschriebene Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages; nach Möglichkeit Zeitpunkt des Leistungsbeginns.

8.

Ausnahme von der Anwendung der Normen gemäß § 93 in Verbindung mit § 71.

9.

a) Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen.

b)

Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.

c)

Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.

10.

(Gegebenenfalls) Sicherstellungsmittel, die verlangt werden.

11.

Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die Vorschriften, in denen sie enthalten sind.

12.

(Gegebenenfalls) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß.

13.

Anforderungen an den Unternehmer (Eignungsnachweise).

14.

Kriterien für die Auftragserteilung, wenn diese nicht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen genannt sind.

15.

(Gegebenenfalls) Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Unternehmer.

16.

(Gegebenenfalls) Datum vorausgegangener Bekanntmachung(en) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

17.

Sonstige Angaben.

18.

(Gegebenenfalls) Fundstelle der Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung, auf die dieser Auftrag sich bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

19.

Tag der Absendung der Bekanntmachung.

20.

Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

21.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

Anhang XVI

Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems

gemäß § 94 Abs. 9

1.

Name, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

2.

Beschreibung des Prüfsystems.

3.

Anschrift der Stelle, bei der die Vorschriften über das Prüfsystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannte Anschrift handelt).

4.

(Gegebenenfalls) Dauer des Prüfsystems.

Anhang XVI

Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems

gemäß § 94 Abs. 9

1.

Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte erlangt werden können.

2.

Zweck und Beschreibung des Prüfsystems (Beschreibung der Waren, Dienstleistungen oder Bauarbeiten - oder ihrer jeweiligen Kategorien -, die im Rahmen dieses Systems zu beziehen, zu erbringen bzw. zu erstellen sind).

3.

Die Bedingungen, die Unternehmer auf Grund des Systems und der Methoden, mit deren Hilfe die einzelnen Bedingungen überprüft werden, im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen. Ist die Beschreibung dieser Bedingungen und Prüfungsverfahren umfangreich und beruht sie auf Unterlagen, die für die interessierten Unternehmer zur Verfügung stehen, so reichen eine Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen und Verfahren sowie ein Hinweis auf diese Unterlagen.

4.

Gültigkeitsdauer des Prüfsystems und formale Vorschriften für ihre Verlängerung.

5.

Hinweis darauf, daß die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird.

6.

Sonstige Angaben.

Anhang XVII

Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 96

Abs. 5

I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag: gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).

4.

a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.

b)

Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

c)

Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 89 Abs. 3.

5.

Gewähltes Vergabeverfahren.

6.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

7.

Tag der Auftragserteilung.

8.

Für Gelegenheitskäufe nach § 89 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.

9.

Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).

10.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.

11.

Fakultative Angaben:

II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

12.

Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).

13.

Wert jedes vergebenen Auftrages.

14.

Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzteren Fall nach Drittländern gegliedert).

15.

Ausnahme von der Anwendung von Normen gemäß § 69. Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.

16.

Angewandtes Auswahlprinzip (Best- oder Billigstbieter).

17.

Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?

18.

Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?

19.

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch die Auftraggeber.

20.

Hinsichtlich Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang IV:

Anhang XVII

Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 96

Abs. 5

A. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften *1)

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).

4.

a) Form des Aufrufs zum Wettbewerb.

b)

Fundstelle der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

c)

Im Falle der Vergabe von Aufträgen ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Angabe der betreffenden Bestimmung des § 89 Abs. 3.

5.

Gewähltes Vergabeverfahren.

6.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

7.

Tag der Auftragserteilung.

8.

Für Gelegenheitskäufe nach § 89 Abs. 3 Z 10 gezahlter Preis.

9.

Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).

10.

(Gegebenenfalls) Angabe, ob der Auftrag im Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte.

11.

Auftragssumme (oder Preisspanne = Preis des höchsten und des niedrigsten Angebots, das bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurde).

12.

Fakultative Angaben:

B. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

13.

Anzahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt worden ist).

14.

Wert jedes vergebenen Auftrages.

15.

Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (EWR-Ursprung oder Nicht-EWR-Ursprung: im letzeren Fall nach Drittländern gegliedert).

16.

Ausnahmen von der Anwendung von Normen gemäß § 71. Art der Ausnahme, die in Anspruch genommen wurde.

17.

Angewandtes Zuschlagsprinzip (Best- oder Billigstbieter).

18.

Ist der Auftrag an einen Bieter vergeben worden, der ein Alternativangebot eingereicht hat?

19.

Sind Angebote nicht gewählt worden, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?

20.

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung durch den Auftraggeber.

21.

Hinsichtlich Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang IV:


*1) Die Angaben zu Ziffer 6, 9 und 11 gelten als nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben, wenn der Auftraggeber darauf hinweist, daß es sich hiebei um in geschäftlicher Hinsicht sensible Angaben handelt und nach seiner Ansicht durch die Veröffentlichung dieser Angaben empfindliche Geschäftsinteressen geschädigt werden.

Anhang XVIII

Angaben über vergebene Aufträge gemäß § 86

(Diese Angaben sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt)

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).

3.

Art und Umfang der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen (CPV-Referenznummer).

4.

Angabe darüber, ob und wo (zB Zeitungen, Fachzeitschrift/en) auf den zu vergebenden Auftrag hingewiesen wurde. Wie wurde anderenfalls zum Wettbewerb aufgerufen?

5.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

6.

Tag der Auftragserteilung.

7.

Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).

8.

Wert des vergebenen Auftrages.

9.

Voraussichtliche Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrages.

10.

Wert und Teil des Auftrages, der an Dritte vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte (nur bei mehr als 10 vH des gesamten Auftragswertes).

11.

Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung.

12.

Bei Auftragsvergabe nach dem Bestbieterprinzip: Angabe der Hauptvergabekriterien.

13.

Angabe, ob der Auftrag an einen Bieter vergeben wurde, der ein von den ursprünglichen Spezifikationen des Auftraggebers abweichendes Angebot vorlegte.

Anhang XIX

Zusätzliche Angaben gemäß § 90 Abs. 2 Z 3 über Aufträge, bei denen

der Aufruf zum Wettbewerb durch eine regelmäßige Bekanntmachung

erfolgt

1.

Name und Anschrift des Auftraggebers.

2.

Art des Auftrages: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.

3.

Art und Menge der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Optionen auf zusätzliche Aufträge, und der gegebenenfalls veranschlagten Frist für die Inanspruchnahme dieser Option; bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen Art und Menge und gegebenenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrages sein sollen.

4.

Art des Vergabeverfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).

5.

(Gegebenenfalls) Zeitpunkt, zu dem bei Lieferaufträgen die Lieferung bzw. bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen die Bauarbeiten oder Dienstleistungen beginnen bzw. abgeschlossen werden.

6.

a) Name und Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt bzw. bei der die Ausschreibungsunterlagen und sonstige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte angefordert werden können.

b)

(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.

7.

a) Letzter Tag für die Vorlage des Antrages auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.

b)

Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.

8.

(Gegebenenfalls) Sicherungsmittel (finanzielle Garantien), die verlangt werden.

9.

Alle Anforderungen an den Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

10.

Sonstige Angaben, die vom Unternehmer verlangt werden.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.