Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mitder Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfungund wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über diePrüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten undGeschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- undBegutachtungsstellenverordnung - PBStV)(CELEX-Nr.: 396L0096)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-03-13
Status Aufgehoben · 2001-04-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 171
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Abschnitt

```

Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1. Einrichtung für die Überprüfung

§ 2. Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

Ort und Stelle

```

2.

Abschnitt

```

Wiederkehrende Begutachtung

§ 3. Geeignetes Personal

§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5. Begutachtungsformblatt

§ 6. Begutachtungsplakette

§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette

```

3.

Abschnitt

```

Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10. Mängelgruppen

```

4.

Abschnitt

```

Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

```

5.

Abschnitt

```

Schlußbestimmungen

§ 14. Übergangsbestimmungen

§ 15. Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt

Anlage 2: § 5 Abs. 1 vereinfachtes Begutachtungsformblatt

Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen

Anlage 7: § 11 Abs. 4 )

§ 13 Abs. 3 ) Prüfnachweis

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Abschnitt

```

Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1. Einrichtung für die Überprüfung

§ 2. Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

Ort und Stelle

```

2.

Abschnitt

```

Wiederkehrende Begutachtung

§ 3. Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal

§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5. Begutachtungsformblatt

§ 6. Begutachtungsplakette

§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette

```

3.

Abschnitt

```

Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10. Mängelgruppen

```

4.

Abschnitt

```

Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

```

5.

Abschnitt

```

Qualitätssicherung

§ 14. System

§ 15. Revision

```

6.

Abschnitt

```

Schlußbestimmungen

§ 16. Übergangsbestimmungen

§ 17. Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt

Anlage 2: § 5 Abs. 1 vereinfachtes Begutachtungsformblatt

Anlage 2a: § 1 Abs. 1, § 4 Einrichtungen für die besondere

Überprüfung/wiederkehrende

Begutachtung

Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen

Anlage 7: § 11 Abs. 4 )

§ 13 Abs. 3 ) Prüfnachweis

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Abschnitt

```

Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1. Einrichtung für die Überprüfung

§ 2. Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

Ort und Stelle

```

2.

Abschnitt

```

Wiederkehrende Begutachtung

§ 3. Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal

§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5. Begutachtungsformblatt

§ 6. Begutachtungsplakette

§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette

```

3.

Abschnitt

```

Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10. Mängelgruppen

§ 10a. Technische Unterwegskontrollen

```

4.

Abschnitt

```

Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

```

5.

Abschnitt

```

Qualitätssicherung

§ 14. System

§ 15. Revision

```

6.

Abschnitt

```

Schlußbestimmungen

§ 16. Übergangsbestimmungen

§ 17. Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt

Anlage 2: § 5 Abs. 1 vereinfachtes Begutachtungsformblatt

Anlage 2a: § 1 Abs. 1, § 4 Einrichtungen für die besondere

Überprüfung/wiederkehrende

Begutachtung

Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen

Anlage 6a: § 10a Prüfbericht über die technische

Unterwegskontrolle

Anlage 7: § 11 Abs. 4 )

§ 13 Abs. 3 ) Prüfnachweis

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

```

1.

Abschnitt

```

Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1. Einrichtung für die Überprüfung

§ 2. Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

Ort und Stelle

```

2.

Abschnitt

```

Wiederkehrende Begutachtung

§ 3. Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal

§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5. Begutachtungsformblatt

§ 6. Begutachtungsplakette

§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette

```

3.

Abschnitt

```

Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10. Mängelgruppen

§ 10a. Technische Unterwegskontrollen

```

4.

Abschnitt

```

Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

```

5.

Abschnitt

```

Qualitätssicherung

§ 14. System

§ 15. Revision

```

6.

Abschnitt

```

Schlußbestimmungen

§ 16. Übergangsbestimmungen

§ 17. Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt

Anlage 2: (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 240/2008)

Anlage 2a: § 1 Abs. 1, § 4 Einrichtungen für die besondere

Überprüfung/wiederkehrende

Begutachtung

Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen

Anlage 6a: § 10a Prüfbericht über die technische

Unterwegskontrolle

Anlage 7: § 11 Abs. 4 )

§ 13 Abs. 3 ) Prüfnachweis

Abkürzung

PBStV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

§ 3. Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal
§ 4. Einrichtungen für die Begutachtung
§ 5. Begutachtungsformblatt
§ 6. Begutachtungsplakette
§ 7. Beschaffenheit der Begutachtungsplakette
§ 8. Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten
§ 9. Anbringung der Begutachtungsplakette
§ 10. Mängelgruppen
§ 10a. Technische Unterwegskontrollen
§ 11. Prüfung von Fahrtschreibern
§ 12. Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für Geschwindigkeitsbegrenzer
§ 13. Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 14. System
§ 15. Revision
§ 16. Übergangsbestimmungen
§ 17. Inkrafttreten
Anlage 1: § 5 Abs. 1 Begutachtungsformblatt
Anlage 2: (aufgehoben durch BGBl. II Nr. 240/2008)
Anlage 2a: § 1 Abs. 1, § 4 Einrichtungen für die besondere Überprüfung/wiederkehrende Begutachtung
Anlage 3: § 5 Abs. 3 Begutachtungsstellenstempel
Anlage 4: § 6 Abs. 1 Begutachtungsplakette
Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7 Prüfvorschrift für Plakettenfolie
Anlage 6: § 10 Katalog der Prüfpositionen
Anlage 6a: § 10a Muster für einen Bericht über eine technische Unterwegskontrolle mit einer Checkliste der Prüfpunkte
Anlage 7: § 11 Abs. 4 ) Prüfnachweis
§ 13 Abs. 3 )
Anlage 8: § 11 Abs. 4 Downloadzertifikat

Abkürzung

PBStV

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 5, 24a Abs. 7, 56 Abs. 4, 57 Abs. 9, 57a Abs. 2, Abs. 7, Abs. 7c und Abs. 8 und § 58 Abs. 4 KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/1997, wird verordnet:

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