Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO)
Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark sind mit 1. Mai 1998, dem Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) (BGBl. III Nr. 73/1998) für Österreich, nachstehende Staaten Vertragsparteien dieses Übereinkommens:
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.