Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 1 West Autobahn – Autobahnzubringer Wallersee im Bereich der Marktgemeinde Eugendorf

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-11-12
Letzte Aktualisierung 2026-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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BGBl. II Nr. 392/1998

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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997, wird verordnet:

Der Autobahnzubringer Wallersee wird von km 0,00 bis km 0,404, das ist vom südlichen Kreuzungspunkt der Abfahrtsrampe Wien-Salzburg der Anschlußstelle Wallersee im Zuge der A 1 West Autobahn bis zur Einmündung in den Kreisverkehr Eugendorf bei km 290,9 der B 1 Wiener Straße, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Eugendorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:5 000 zu ersehen.

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