Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBG)
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsübersicht
Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anzuwendende Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge - Verwendung
§ 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
§ 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
§ 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen § 7 Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten
§ 8 Beförderungsgenehmigung
§ 9 Ausnahmebewilligung
§ 10 Befristete Abweichungen
§ 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)
§ 12 Sofortmaßnahmen
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
§ 13 Besondere Pflichten von Beteiligten
§ 14 Besondere Ausbildung der Lenker
§ 15 Kontrollen auf der Straße
§ 16 Anordnung der Unterbrechung und vorläufige Untersagung der Beförderung
§ 17 Untersagung und Einschränkung der Beförderung § 18 Verfahren bei der Untersagung und Einschränkung der Beförderung und der Entziehung und Einschränkung der Beförderungsgenehmigung
§ 19 Einfahrt in den Europäischen Wirtschaftsraum § 20 Kontrollen in Unternehmen
§ 21 Amtshilfe
§ 22 Kontrollberichte
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
§ 23 Besondere Pflichten von Beteiligten § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 25 Zuständige Behörden
§ 26 Sachverständige
§ 27 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
§ 28 Außerkrafttreten
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Vollziehung
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsübersicht
Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anzuwendende Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge - Verwendung
§ 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
§ 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
§ 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen § 7 Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten
§ 8 Beförderungsgenehmigung
§ 9 Ausnahmebewilligung
§ 10 Befristete Abweichungen
§ 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)
§ 12 Sofortmaßnahmen
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
§ 13 Besondere Pflichten von Beteiligten
§ 14 Besondere Ausbildung der Lenker
§ 15 Kontrollen auf der Straße
§ 16 Anordnung der Unterbrechung und vorläufige Untersagung der Beförderung
§ 17 Untersagung und Einschränkung der Beförderung § 18 Verfahren bei der Untersagung und Einschränkung der Beförderung und der Entziehung und Einschränkung der Beförderungsgenehmigung
§ 19 Einfahrt in den Europäischen Wirtschaftsraum § 20 Kontrollen in Unternehmen
§ 21 Amtshilfe
§ 22 Kontrollberichte
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
§ 23 Besondere Pflichten von Beteiligten § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
§ 24a Besondere Pflichten von Beteiligten
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
§ 24b Besondere Ausbildung
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt § 24c Besondere Ausbildung
Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 25 Zuständige Behörden
§ 26 Sachverständige
§ 27 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
§ 28 Außer-Kraft-Treten
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Vollziehung
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
```
Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
```
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anzuwendende Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
```
Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung;
```
Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge – Verwendung
§ 4 Zulässigkeit der Verwendung
von Verpackungen, Containern
und Tanks
§ 5 Genehmigung von radioaktiven
Stoffen in besonderer Form
sowie Bauartmustern von
Verpackungen
(Versandstückmustern) für
radioaktive Stoffe
§ 6 Zulässigkeit der Verwendung
von Fahrzeugen
```
Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge,
```
Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen,
Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen, Meldungen von Ereignissen,
Sicherung
§ 7 Sicherheitsvorsorge,
Zulässigkeit der
Beförderung, Pflichten von
Beteiligten
§ 8 Beförderungsgenehmigung
§ 9 Ausnahmebewilligung
§ 10 Befristete Abweichungen
§ 11 Sicherheitsberater
(Gefahrgutbeauftragter)
§ 12 Sofortmaßnahmen
§ 12a Meldungen von Ereignissen
§ 12b Sicherung
```
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung
```
gefährlicher Güter auf der Straße
§ 13 Besondere Pflichten von
Beteiligten
§ 14 Besondere Ausbildung der
Lenker
§ 15 Kontrollen auf der Straße
§ 15a Mängeleinstufung
§ 16 Anordnung der Unterbrechung
und vorläufige Untersagung
der Beförderung
§ 17 Untersagung und
Einschränkung der
Beförderung
§ 18 Verfahren bei der
Untersagung und
Einschränkung der
Beförderung und der
Entziehung und Einschränkung
der Beförderungsgenehmigung
§ 20 Kontrollen in Unternehmen
§ 21 Amtshilfe
§ 22 Kontrollberichte
```
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung
```
gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
§ 23 Besondere Pflichten von
Beteiligten
§ 24 Abweichende Kennzeichnung
bei der Stückgutbeförderung
```
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung
```
gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
§ 24a Besondere Pflichten von
Beteiligten
```
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung
```
gefährlicher Güter im Seeverkehr
§ 24b Besondere Ausbildung
```
Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung
```
gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt
§ 24c Besondere Ausbildung
```
Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen,
```
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 25 Zuständige Behörden
§ 26 Sachverständige
§ 27 Strafbestimmungen, besondere
Vorschriften für das
Strafverfahren
§ 28 Außer-Kraft-Treten
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Vollziehung
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
| Geltungsbereich | |
| Anzuwendende Vorschriften | |
| Begriffsbestimmungen | |
| Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks | |
| Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe | |
| Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen | |
| Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten | |
| Beförderungsgenehmigung | |
| Ausnahmebewilligung | |
| Befristete Abweichungen | |
| Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) | |
| Sofortmaßnahmen | |
| Meldungen von Ereignissen | |
| Sicherung | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Besondere Ausbildung der Lenker | |
| Kontrollen auf der Straße | |
| Mängeleinstufung | |
| Anordnung der Unterbrechung der Beförderung | |
| Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung | |
| Kontrollen in Unternehmen | |
| Amtshilfe | |
| Kontrollberichte | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Besondere Ausbildung | |
| Besondere Ausbildung | |
| Zuständige Behörden | |
| Sachverständige | |
| Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren | |
| Außer-Kraft-Treten | |
| Übergangsbestimmungen | |
| Vollziehung | |
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
| Paragraf | Gegenstand |
| 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen | |
| Geltungsbereich | |
| Anzuwendende Vorschriften | |
| Begriffsbestimmungen | |
| 2. Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge | |
| Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks | |
| Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe | |
| Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen | |
| 3. Abschnitt Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung | |
| Pflichten von Beteiligten | |
| Beförderungsgenehmigung | |
| Ausnahmebewilligung | |
| Ergänzende generelle Regelungen | |
| Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) | |
| Meldungen von Ereignissen (Anm.: Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern) | |
| Sicherung | |
| 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Besondere Ausbildung der Lenker | |
| Kontrollen auf der Straße | |
| Mängeleinstufung | |
| Anordnung der Unterbrechung der Beförderung | |
| Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung | |
| Kontrollen in Unternehmen | |
| Amtshilfe | |
| Kontrollberichte | |
| 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung | |
| 6. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Ausbildung von Sachkundigen | |
| Kontrollen auf Wasserstraßen | |
| Anordnung der Unterbrechung der Beförderung | |
| Kontrollen in Unternehmen | |
| Amtshilfe | |
| 7. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr | |
| § 31. | |
| 8. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt | |
| Besondere Pflichten von Beteiligten | |
| Besondere Ausbildung | |
| Kontrollen (Anm.: Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen) | |
| 9. Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen | |
| Zuständige Behörden | |
| Sachverständige | |
| Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren | |
| Außerkrafttreten | |
| Übergangsbestimmungen | |
| Vollziehung | |
| Bezugnahme auf Richtlinien | |
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
Abkürzung
GGBG
Präambel/Promulgationsklausel
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf die Beförderung gefährlicher Güter:
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