Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-09-01
Status Aufgehoben · 2002-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 273
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsübersicht

1.

Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Anzuwendende Vorschriften

§ 3 Begriffsbestimmungen

2.

Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge - Verwendung

§ 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks

§ 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe

§ 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen

3.

Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen § 7 Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten

§ 8 Beförderungsgenehmigung

§ 9 Ausnahmebewilligung

§ 10 Befristete Abweichungen

§ 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)

§ 12 Sofortmaßnahmen

4.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13 Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 14 Besondere Ausbildung der Lenker

§ 15 Kontrollen auf der Straße

§ 16 Anordnung der Unterbrechung und vorläufige Untersagung der Beförderung

§ 17 Untersagung und Einschränkung der Beförderung § 18 Verfahren bei der Untersagung und Einschränkung der Beförderung und der Entziehung und Einschränkung der Beförderungsgenehmigung

§ 19 Einfahrt in den Europäischen Wirtschaftsraum § 20 Kontrollen in Unternehmen

§ 21 Amtshilfe

§ 22 Kontrollberichte

5.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23 Besondere Pflichten von Beteiligten § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung

6.

Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 25 Zuständige Behörden

§ 26 Sachverständige

§ 27 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren

§ 28 Außerkrafttreten

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Vollziehung

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsübersicht

1.

Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Anzuwendende Vorschriften

§ 3 Begriffsbestimmungen

2.

Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge - Verwendung

§ 4 Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks

§ 5 Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe

§ 6 Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen

3.

Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen § 7 Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten

§ 8 Beförderungsgenehmigung

§ 9 Ausnahmebewilligung

§ 10 Befristete Abweichungen

§ 11 Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)

§ 12 Sofortmaßnahmen

4.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13 Besondere Pflichten von Beteiligten

§ 14 Besondere Ausbildung der Lenker

§ 15 Kontrollen auf der Straße

§ 16 Anordnung der Unterbrechung und vorläufige Untersagung der Beförderung

§ 17 Untersagung und Einschränkung der Beförderung § 18 Verfahren bei der Untersagung und Einschränkung der Beförderung und der Entziehung und Einschränkung der Beförderungsgenehmigung

§ 19 Einfahrt in den Europäischen Wirtschaftsraum § 20 Kontrollen in Unternehmen

§ 21 Amtshilfe

§ 22 Kontrollberichte

5.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23 Besondere Pflichten von Beteiligten § 24 Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung

6.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen

§ 24a Besondere Pflichten von Beteiligten

7.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr

§ 24b Besondere Ausbildung

8.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt § 24c Besondere Ausbildung

9.

Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 25 Zuständige Behörden

§ 26 Sachverständige

§ 27 Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren

§ 28 Außer-Kraft-Treten

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Vollziehung

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

```

1.

Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

```

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Anzuwendende Vorschriften

§ 3 Begriffsbestimmungen

```

2.

Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks - Verwendung;

```

Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge – Verwendung

§ 4 Zulässigkeit der Verwendung

von Verpackungen, Containern

und Tanks

§ 5 Genehmigung von radioaktiven

Stoffen in besonderer Form

sowie Bauartmustern von

Verpackungen

(Versandstückmustern) für

radioaktive Stoffe

§ 6 Zulässigkeit der Verwendung

von Fahrzeugen

```

3.

Abschnitt Beförderung gefährlicher Güter, Sicherheitsvorsorge,

```

Zulässigkeit, Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen,

Gefahrgutbeauftragter, Sofortmaßnahmen, Meldungen von Ereignissen,

Sicherung

§ 7 Sicherheitsvorsorge,

Zulässigkeit der

Beförderung, Pflichten von

Beteiligten

§ 8 Beförderungsgenehmigung

§ 9 Ausnahmebewilligung

§ 10 Befristete Abweichungen

§ 11 Sicherheitsberater

(Gefahrgutbeauftragter)

§ 12 Sofortmaßnahmen

§ 12a Meldungen von Ereignissen

§ 12b Sicherung

```

4.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung

```

gefährlicher Güter auf der Straße

§ 13 Besondere Pflichten von

Beteiligten

§ 14 Besondere Ausbildung der

Lenker

§ 15 Kontrollen auf der Straße

§ 15a Mängeleinstufung

§ 16 Anordnung der Unterbrechung

und vorläufige Untersagung

der Beförderung

§ 17 Untersagung und

Einschränkung der

Beförderung

§ 18 Verfahren bei der

Untersagung und

Einschränkung der

Beförderung und der

Entziehung und Einschränkung

der Beförderungsgenehmigung

§ 20 Kontrollen in Unternehmen

§ 21 Amtshilfe

§ 22 Kontrollberichte

```

5.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung

```

gefährlicher Güter auf der Eisenbahn

§ 23 Besondere Pflichten von

Beteiligten

§ 24 Abweichende Kennzeichnung

bei der Stückgutbeförderung

```

6.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung

```

gefährlicher Güter auf Wasserstraßen

§ 24a Besondere Pflichten von

Beteiligten

```

7.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung

```

gefährlicher Güter im Seeverkehr

§ 24b Besondere Ausbildung

```

8.

Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung

```

gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt

§ 24c Besondere Ausbildung

```

9.

Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen,

```

Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 25 Zuständige Behörden

§ 26 Sachverständige

§ 27 Strafbestimmungen, besondere

Vorschriften für das

Strafverfahren

§ 28 Außer-Kraft-Treten

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Vollziehung

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

Geltungsbereich
Anzuwendende Vorschriften
Begriffsbestimmungen
Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
Sicherheitsvorsorge, Zulässigkeit der Beförderung, Pflichten von Beteiligten
Beförderungsgenehmigung
Ausnahmebewilligung
Befristete Abweichungen
Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)
Sofortmaßnahmen
Meldungen von Ereignissen
Sicherung
Besondere Pflichten von Beteiligten
Besondere Ausbildung der Lenker
Kontrollen auf der Straße
Mängeleinstufung
Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung
Kontrollen in Unternehmen
Amtshilfe
Kontrollberichte
Besondere Pflichten von Beteiligten
Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
Besondere Pflichten von Beteiligten
Besondere Ausbildung
Besondere Ausbildung
Zuständige Behörden
Sachverständige
Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
Außer-Kraft-Treten
Übergangsbestimmungen
Vollziehung

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

Paragraf Gegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Anzuwendende Vorschriften
Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt Verpackungen, Container und Tanks; Genehmigungen bei radioaktiven Stoffen; Fahrzeuge
Zulässigkeit der Verwendung von Verpackungen, Containern und Tanks
Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form sowie Bauartmustern von Verpackungen (Versandstückmustern) für radioaktive Stoffe
Zulässigkeit der Verwendung von Fahrzeugen
3. Abschnitt Pflichten von Beteiligten, Genehmigung, Ausnahmen, ergänzende generelle Regelungen, Gefahrgutbeauftragte, Meldungen von Ereignissen, Sicherung
Pflichten von Beteiligten
Beförderungsgenehmigung
Ausnahmebewilligung
Ergänzende generelle Regelungen
Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte)
Meldungen von Ereignissen (Anm.: Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern)
Sicherung
4. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Besondere Pflichten von Beteiligten
Besondere Ausbildung der Lenker
Kontrollen auf der Straße
Mängeleinstufung
Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
Genehmigung der weiteren Beförderung, Einschränkung oder Untersagung der Beförderung
Kontrollen in Unternehmen
Amtshilfe
Kontrollberichte
5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Eisenbahn
Besondere Pflichten von Beteiligten
Abweichende Kennzeichnung bei der Stückgutbeförderung
6. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen
Besondere Pflichten von Beteiligten
Ausbildung von Sachkundigen
Kontrollen auf Wasserstraßen
Anordnung der Unterbrechung der Beförderung
Kontrollen in Unternehmen
Amtshilfe
7. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
§ 31.
8. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt
Besondere Pflichten von Beteiligten
Besondere Ausbildung
Kontrollen (Anm.: Kontrollen; Notifizierung und Untersuchung von Ereignissen)
9. Abschnitt Behörden und Sachverständige, Strafbestimmungen, Schluss- und Übergangsbestimmungen
Zuständige Behörden
Sachverständige
Strafbestimmungen, besondere Vorschriften für das Strafverfahren
Außerkrafttreten
Übergangsbestimmungen
Vollziehung
Bezugnahme auf Richtlinien

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

Abkürzung

GGBG

Präambel/Promulgationsklausel

1.

Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden auf die Beförderung gefährlicher Güter:

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