Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehrbetreffend jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehrmit Österreich erhoben haben

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1999-04-10
Status Aufgehoben · 2002-10-08
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

gegenstandslos gemäß BGBl. II Nr. 374/2002

gegenstandslos gemäß BGBl. II Nr. 374/2002

Gemäß § 13 Abs. 5 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999, wird kundgemacht, dass folgende Staaten Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben:

Burundi

Ghana

Indonesien

Irak

Kiribati

Kongo

Myanmar

Niger (ausgenommen mit Sondergenehmigung)

Phoenix Inseln

Saudi-Arabien

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