(Übersetzung)VEREINBARUNG M80 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Einstufung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Zubereitungen und Abfälle), die nicht in die Klasse 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 eingestuft werden können

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1999-01-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Vertragsparteien

Belgien III 25/1999 Dänemark III 92/2000 Deutschland III 68/1999 Finnland III 14/1999 Frankreich III 14/1999 Italien III 129/1999 Liechtenstein III 173/1999 Luxemburg III 118/2002 Niederlande III 25/1999 Norwegen III 173/1999 Portugal III 129/1999 Schweden III 153/1999 Schweiz III 79/1999 Slowakei III 68/1999 Spanien III 137/2002 Tschechische R III 68/1999 Ungarn III 7/2003 Vereinigtes Königreich III 68/1999

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 16. Dezember 1998 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Finnland 7. Dezember 1998
Frankreich 12. November 1998
1.

Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2002 (14) und 3320 bis 3324 des ADR wird folgendes vereinbart:

1.1 Nur jene Stoffe sind den Ziffern 11 oder 12 der Klasse 9 gemäß Rn. 3325 zuzuordnen, für die entsprechende Daten (zB im Rahmen der Einstufungsprogramme der Europäischen Kommission) veröffentlicht wurden.

1.2 Nur jene Lösungen und Gemische, die einen oder mehrere Stoffe enthalten, deren Daten veröffentlicht wurden (siehe 1.1 oben) und die Kriterien der Rn. 3325 erfüllen, sind den Ziffern 11 oder 12 der Klasse 9 zuzuordnen, wenn die Gesamtkonzentration dieser Stoffe in der Lösung oder Mischung mindestens 25 Masse-% beträgt.

2.

Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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