Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Seoul, 14. September 1994)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1999-02-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Urkunden des Weltpostvereins (Seoul 1994), nämlich

a)

Fünftes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,

b)

Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins,

c)

Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll,

d)

Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll,

e)

Postanweisungsabkommen,

f)

Postscheckabkommen,

g)

Postnachnahmeabkommen

wird genehmigt.

2.

Gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG sind

der Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll,

das Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll,

das Postanweisungsabkommen,

das Postscheckabkommen

sowie

das Postnachnahmeabkommen

durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.

Im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundzumachen, daß es

a)

im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr,

b)

in dem diesen nachgeordneten Postbüro,

c)

in der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft, Generaldirektion

Postgasse 8, 1011 Wien

sowie

d)

in der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft, Direktion Graz

Neutorgasse 46, 8011 Graz

Direktion Innsbruck

Maximilianstraße 2, 6010 Innsbruck

Direktion Klagenfurt

Sterneckstraße 19, 9020 Klagenfurt

Direktion Linz

Domgasse 1, 4010 Linz

und Direktion Wien

Nordbergstraße 15, 1091 Wien

zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegt.

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