Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße im Bereich der Stadt Wien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-06-09
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/1997, und des § 31 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 773/1996, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Kreuzung Siemensstraße/Heinrich-von-Buol-Gasse bei km 2,386 und bindet an der Kreuzung Siemensstraße/Julius-Ficker-Straße bei km 2,829 (alt)/2,92 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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