Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-09-01
Letzte Aktualisierung 2017-04-01
Status Aufgehoben · 2017-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 9
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Pädagogische Diagnostik in Verbindung mit den Pflichtgegenständen „Medizinische Grundlagen und therapeutische Konzepte“ sowie „Psychologie“ (zB Förderdiagnostik; Ausfälle oder Störungen von Funktionsbereichen);

Bedeutung des Spieles für die Entwicklung des Kindes;

Bedeutung der Sexualität für den Aufbau der Personstruktur;

Teamentwicklung/Teamarbeit-Spannungsfeld zwischen Autonomie, Kooperation und Führung;

Qualitätssicherung in sozialen Einrichtungen;

sonderpädagogische Maßnahmen im Schulbereich;

Ansätze wissenschaftlichen Arbeitens (zB Literaturkenntnis, Zitierung).

PSYCHOLOGIE

Psychologische Gesichtspunkte von Behinderung; Normalisierung; unterschiedliche Arten und Schweregrade von Behinderung;

Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und der Entwicklungspsychologie im Zusammenhang mit Behinderung und Verhaltensauffälligkeit; Abgrenzung zu anderen Wissenschaften;

Behinderung als bio-, psycho-, soziales Problem; systemökologisches Verständnis für Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten; Psychosoziale Entwicklung und Behinderung;

Psychosomatik;

Erkenntnisse der Tiefenpsychologie als Grundlage für das Verständnis auffälliger und abweichender Verhaltensweisen sowie für die Selbsterkenntnis;

Störungen in einzelnen Entwicklungsbereichen und Interdependenzen einzelner Bereiche; sekundäre Störung als Folge primärer Behinderung;

Auseinandersetzung mit verschiedenen psychotherapeutischen Theorien;

Psychologische Beobachtungs- und Testverfahren, Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen, Entwicklungs-, Förder- und Kompetenzdiagnostik;

Lernpsychologisch orientierte Verfahren zur Förderung und Behandlung behinderter und verhaltensauffälliger Kinder;

Sozialpsychologie;

theoretische und methodische Grundlagen der Arbeit mit Gruppen – die Gruppe als Lernfeld sozialer Konfliktlösungsmodalitäten, Lernen als soziales Lernen;

Psychologische Erklärungsmodelle und von diesen abgeleitete Behandlungsmöglichkeiten für deviante Verhaltensweisen;

Aggression und Autoaggression;

Lern- und Leistungsstörungen;

Sozioemotionale Störungen;

depressive, phobische und zwanghafte Entwicklungen bei Kindern;

Behinderung und Familie – unterschiedliche familientheoretische Konzepte;

Entstehung, Struktur und Behandlung von Familienkonflikten;

Familienstützende Maßnahmen für Familien mit behinderten Kindern;

Trauerarbeit;

(Haus)Frühförderung und Familie, Zusammenarbeit mit den Eltern;

Entwicklungspsychologische Konzepte der Frühförderung;

Die Bedeutung des Spiels für die Förderung und Behandlung behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.

Burn-Out-Syndrom.

SOZIOLOGIE

Kritische Auseinandersetzung mit Grundbegriffen und Grundzügen der Soziologie (insbesondere Verhältnis Sozialisation – Erziehung);

Einfluss relevanter gesellschaftlicher Strukturen (soziale Rollen, soziale Schichten, soziale Institutionen, Familienformen ua.);

Gesellschaftliche Einstellung zu Randgruppen bzw. Behinderten sowie Reaktionen (zB Meinungsbildung, gesellschaftliches Bewusstsein, Verantwortung, Vorurteilsabbau, Selbsthilfegruppen);

Stellung von Behinderten in Familie und Gesellschaft; Familien mit behinderten Kindern;

Bedeutung von Isolation, Separation, Koexistenz, Kooperation, Integration;

Einblick in die Gruppendynamik speziell aus sozialpädagogischer Sicht: Gruppe, Gruppenprozess, soziale Normen, abweichendes Verhalten, Kohäsion, soziale Distanz ua.;

Exemplarisches aus der Entwicklung der Sozialisationsforschung im Bezug zur Gegenwart.

RECHTSKUNDE

Rechte der Behinderten;

Rechte und Pflichten der Eltern;

Sozialhilferecht;

gesetzliche Grundlagen zur Integration und Frühförderung;

Bescheide und Rechtsmittelverfahren im Verwaltungsbereich;

Volksanwaltschaft, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Patientenanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft;

Jugendwohlfahrt und Jugendschutz;

Sachwalterrecht;

Verträge im Arbeitsbereich;

Berufsberechtigungen;

zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung (Strafmündigkeit, Aufsichtspflicht);

Quälen, Vernachlässigen und sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen;

einschlägige schulrechtliche Bestimmungen (zB sonderpädagogischer Förderbedarf);

organisatorische und institutionelle Grundlagen des Gesundheitswesens.

MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN UND THERAPEUTISCHE KONZEPTE

Der Pflichtgegenstand „Medizinische Grundlagen und Therapeutische Konzepte“ bezieht sich primär auf ärztliches Handeln, interdisziplinären Ansatz, Kooperation und Transparenz bezüglich unterschiedlicher Positionen und deren Akzeptanz.

Allgemeines:

Biopsychosoziales Modell;

WHO-Schemata betreffend die Differenzierung der Begriffe Krankheit (Disease), Schädigungen (Impairments), Fähigkeitsstörungen (Disabilities) und Beeinträchtigungen (Handicaps):

ICD-Systematik (ICD: Internationale Klassifikation der Krankheiten; International Classification of Diseases);

ICIDH-Systematik (ICIDH: Internationale Klassifikation der Krankheiten, Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen; International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps);

Gentechnik-Konvention (samt Zusatzprotokoll).

Ätiologieorientierte Systematik:

Grundzüge der Genetik einschließlich der genetisch determinierten Erkrankungen, numerische und strukturelle Chromosomenaberrationen, Erbgänge;

Grundzüge der Anatomie, Physiologie und der biologischen Entwicklung (einschließlich vorgeburtlicher Entwicklung und Geburtsverlauf; Frühgeburt), insbesondere des Zentralnervensystems (ZNS) und der Sinnesorgane sowie Ätiologie der Erkrankungen allgemeinmedizinischer Art des Nervensystems und der Sinnesorgane (Sinnesbehinderung).

Allgemeinmedizinische Themen:

Infektionserkrankungen und Impfungen, AIDS (Acquired Immuno Deficieny Syndrome);

Endokrinologie;

Erkrankungen der Atmungsorgane;

kardiovaskuläre Erkrankungen (Herzfehler);

Ernährung;

Erkrankungen des Verdauungstrakts;

Erkrankungen der Ausscheidungsfunktionen;

Unfälle und Vergiftungen;

einfache Notfallmaßnahmen;

häufige Symptome;

Psychosomatik.

Erkrankungen des ZNS:

Exogene pränatale Schädigungen, Dysgenesien, perinatal bedingte Erkrankungen, postnatal bedingte Erkrankungen, akute Krankheitsbilder, subakute Erkrankungen, chronische Erkrankungen;

Grundzüge neuromuskulärer Erkrankungen;

Grundzüge der Epileptologie;

Grundzüge der sozialen (proxymalen und distalen) Einflussfaktoren:

akute Belastungsreaktion, chronische Belastungsreaktion,

Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch;

Familie und Familienstruktur;

Elternpersönlichkeit.

Lebenslauforientierte Systematik:

Grundzüge betreffend spezifische Entwicklungsaufgaben in den Lebensphasen (prä-, postnatale Kontinuität, frühe Mutter-Kind-Beziehung, Triadische Beziehung, Kleinkindalter);

Grundzüge der psychodynamischen Krankheitsbilder:

Entwicklungskrise, neurotische Krise, Neurose;

Persönlichkeitsentwicklungsstörung;

Persönlichkeitsstörung;

Entwicklungspsychopathologie.

Symptomorientierte Systematik:

Grundzüge der Funktions- und Lokalisationslehre des ZNS einschließlich Transmitter-Systeme;

Grundzüge der Entwicklungsstörungen, -verzögerungen und Behinderungen (vor dem Hintergrund der idealtypischen Entwicklung:

motorische Entwicklung, sensomotorische Entwicklung, sensorische Entwicklung, Sprachentwicklung; kognitive Entwicklung;

Teilleistungsstörungen;

tief greifende Entwicklungsstörungen/Autismus;

psychosoziale Entwicklung: Affektregulation, Ich-Entwicklung -

Über-Ich-Entwicklung;

Entwicklung der Abwehrmechanismen;

Selbst-Objektrepräsentanz;

Wissens- und Überzeugungssysteme;

Kreativität;

Bindung;

Abriss der klinisch-deskriptiven Diagnostik psychischer Erkrankungen: externalisierende Störungen, internalisierende Störungen, Psychosomatik, Psychosen.

Diagnostische/therapeutische Instrumente (Diagnosekriterien und Diagnoseinstrumente in den einzelnen Kapiteln)

Ärztliches Gespräch/Anamnese;

Allgemeinmedizinischer Status;

Neurologisch-psychiatrischer Status;

Apparative Hilfsuntersuchungen;

Befunddokumentation/Besprechung/Strategieplanung;

Prinzipien und Möglichkeiten der Pharmakotherapie;

Überblick über medizinische und medizinnahe Behandlungsmöglichkeiten jeweils in den einzelnen Kapiteln;

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie;

Psychotherapie;

Pharmakotherapie;

Stellung der Alternativmedizin;

Gesundheitspsychologie und klinische Psychologie;

Gesundheits- und Krankenpflege.

b VERBINDLICHE ÜBUNG

Lehrstoff:

BERUFSFELDKUNDE

Berufsfeld (zB Heilpädagogische- und Integrationsgruppen in Kindergärten, gestützte Einzelintegration durch mobile sonderpädagogische Zusatzbetreuung, Frühförderung in Zusammenarbeit mit Kindertagesheimstätten, Eltern bzw. Familien, Kliniken, Ambulatorien, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen);

unterschiedliche Aufgabenbereiche und Berufsformen im Bereich der Sonderkindergärten und Frühförderung unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten;

Organisationsarbeit;

Netzwerkarbeit; Kooperation und Abgrenzung mit anderen Disziplinen und Berufsgruppen;

Bedeutung der Rahmenbedingungen.

Ausbildungsbereich B

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von den speziellen Voraussetzungen der Arbeit und den Aufgaben im künftigen Berufsfeld unter Einbeziehung der Ausbildungsbereiche A und C soll den Schülern bzw. den Studierenden die personale und fachliche Kompetenz einschließlich der Lernfelder zur sensomotorischen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Interdisziplinarität vermittelt werden. Ziel des Unterrichtes ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der didaktischen Bedingungs- und Entscheidungsfelder herauszuarbeiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit Methoden und dem damit verbundenen Menschenbild.

Didaktische Grundsätze:

Um Anschaulichkeit und Effektivität zu sichern, sind die Ausbildungsinhalte möglichst seminaristisch anzubieten, wobei Möglichkeiten der Selbsterfahrung für die Schüler bzw. die Studierenden anzubieten sind. Der Lehrstoff ist im jeweiligen Teilbereich in engster Verbindung mit der Praxis zu erarbeiten.

Das Interesse an berufsbezogener Literatur, fachspezifischen Bildungsmitteln, Medien, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen uä. ist zu wecken und ist als Grundlage zu selbständigem Bildungserwerb anzubieten.

Die Inhalte des Pflichtgegenstandes „Methoden und didaktische Umsetzung“ sollen unter dem Aspekt der Anwendungsmöglichkeiten im Berufsfeld vernetzt, das Erkennen von Handlungsansätzen transparent gemacht und eine ressourcenorientierte, ganzheitliche Sichtweise vermittelt werden.

In Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen der Ausbildungsbereiche A und B sollen die Schüler bzw. die Studierenden angeleitet werden, die vorhandenen Fähigkeiten eines Kindes wahrzunehmen, zu stützen und unter Berücksichtigung individueller Förderbedürfnisse zu stärken.

Insbesondere bei den verbindlichen Übungen des Ausbildungsbereiches B ist zu beachten, dass Eigenaktivität und Selbsterfahrung die Grundlage für kreative Ausdrucksfähigkeit und Authentizität der im sonderpädagogischen Berufsfeld Tätigen sind.

Prozessorientiertes Arbeiten in unterschiedlichen Sozialformen ist anzustreben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass der Transfer der fachlichen Erkenntnisse aus Theorie und Praxis in den Berufsalltag angebahnt wird. Dazu ist überwiegend Blockunterricht erforderlich.

Exkursionen und Hospitationen sind fachlich zu betreuen.

Bei der verbindlichen Übung „Bewegungserziehung und musisch-kreative Arbeitsweisen“ sind die Lernfelder „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Bewegungserziehung und Psychomotorik“, „Bildnerisches Gestalten“ in annähernd gleichem Ausmaß zu unterrichten.

a)

PFLICHTGEGENSTÄNDE

Lehrstoff:

INTEGRATIVE DIDAKTIK

Modelle und Perspektiven der Arbeit mit behinderten Kleinkindern und deren Familien;

Modelle und Konzepte institutioneller Betreuung;

Ziel, Inhalte und Beispiele für sozialintegrative Arbeit;

methodische Grundlagen integrativer Kindergartenarbeit;

Definition von Erziehungs- und Förderzielen, lernprozessorientierte Begleitung;

innere Differenzierung durch Individualisierung;

Beobachtung (Kriterien für freie Beobachtung, standardisierte Beobachtungsverfahren, Anwendung von Kompetenz-, Entwicklungs- und Förderdiagnostik, Diagnostik von Wahrnehmungsstörungen, Verwendung von Screeningverfahren, Beurteilungsbögen und Einschätzskalen, Kontrolldiagnose);

Systematische Anamneseerhebung, Entwicklungs-, Sozial- und Familienanamnese;

Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit im internen Team und mit externen Fachkräften;

Begleitung und Arbeit mit Eltern (zB Trauerarbeit, Selbsthilfegruppen);

Eröffnen von Sichtweisen für das Spannungsfeld zwischen kindlichen und bezugspersonorientierten Bedürfnissen;

Nahtstellenproblematik;

Planung, Reflexion und Evaluation der Arbeit.

ARBEITSWEISEN INTERDISZIPLINÄRER FRÜHFÖRDERUNG

Unterschiedliche Ebenen im Bereich der Frühförderung;

Mehrdimensionalität in der Kind-, Eltern-, Familien und Systemorientierung;

Kenntnis unterschiedlicher Arbeitsansätze, Arbeitsfelder, Methoden und Einflussfaktoren in der Frühförderung unter dem Aspekt der fachlichen Aktualisierung und deren Qualitätssicherung;

Aufgabenbereiche der interdisziplinären Frühförderung;

Arbeit im System Familie;

Ansätze und Konzepte der Zusammenarbeit mit Familie und Beratungssystem;

Erfordernisse der dialogischen Arbeit im Prozess der Frühförderung (wie zB Erstgespräch, Anamnese, Förderdiagnostik, Beobachtung, Förderverlauf, Umfeldarbeit, Integration);

Evaluierung und Dokumentation der eigenen Tätigkeit.

METHODEN UND DIDAKTISCHE UMSETZUNG

Bereichsübergreifende Grundlagen:

Ansätze der (Sonder)pädagogik und ihre Umsetzung im Kontext im Berufsfeld der Sonderkindergärten: zB bedürfnisorientierte-kindzentrierte Sichtweise, handlungsorientierte-ganzheitliche Sichtweise, familienorientierte-ökologische Sichtweise, prozessorientierte-dynamische Sichtweise, ressourcenorientierte Sichtweise im Hinblick auf die Förderbedürfnisse unterschiedlicher Kinder;

aufbauend auf den Ausbildungsbereich A: Begriffserklärung, Ursachen, Erscheinungsbilder und Erlebniswelt für Kinder mit Behinderungen, Störungen, Auffälligkeiten, Beeinträchtigungen und besondere Bedürfnisse;

Auseinandersetzung mit der Erzieherpersönlichkeit, Übertragung und Gegenübertragung; Beobachtung und Wahrnehmung der eigenen Person und des Kindes;

didaktische Umsetzung der Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie (sowohl ganzheitlich als auch entsprechend den Spezifika in den unterschiedlichen Bereichen), entwicklungslogisches Denken und Planen für das einzelne Kind;

sozial-dynamische Prozesse: die Gruppe als Erlebnis- und Erfahrungsraum zur Nutzung situativer Lernmöglichkeiten, Impulse zur Entwicklungsförderung, Einbau des Fördergeschehens in die Gruppe, pädagogische Intentionen und daraus resultierende Handlungen in und durch die Gruppe;

Prophylaxe, soziale Netzwerke, Frühförderung und Integration;

Erfassen der kindlichen Lebensbiografie und deren individueller Ausdrucksform, Erstellung individueller Förderprogramme;

Maßnahmen zur Vermittlung realitätsnaher Umwelterfahrungen, lebenspraktische und lebenswirkliche Erziehung, Erfahrungserschwerung durch nicht wahrnehmbare Umweltsignale;

Primär- und Sekundärbehinderung, Folgeerscheinungen, Problematik der Mehrfachbehinderung, deren anhäufende und kumulierende Ausprägung/Ausformung und deren Methoden (zB schwerst-mehrfach behinderter Kinder, taub-blinder Kinder);

Arbeit im Kontext und topologische Perspektive zur Erfassung der Problematik und die daraus folgende pädagogische Begleitung – Förderung, förderdiagnostische Hilfe, Möglichkeiten der Beobachtung – Umgang mit Entwicklungsraster, Beobachtungsbögen, Beobachtung und Beschreibung gruppendynamischer und psychodynamischer Prozesse und Faktoren;

Einschätzen von Aktion, Reaktion und Erscheinungsbild des Kindes;

Problematik von Kindern mit Schwierigkeiten, deren Störungs- und Erscheinungsbild nicht benannt werden kann – Beschreibung des kindlichen Verhaltens – Entwicklung von Handlungsorientierung und daraus resultierender Erwerb der Arbeitsfähigkeit;

Bedeutung von Beziehung-, Spiel- und Sprachanbahnung;

Formen des Kontaktes und der Interaktion (Erwachsener – Kind, Kind – Kind);

Erwerb von Kommunikationskompetenz: Kommunikationsmöglichkeiten, individuelle Ausdrucksformen des Kindes aktivieren und ausbauen, Kommunikationsmuster – Kommunikationsverhalten (zB non-verbale Kommunikation, Vorsprachverständnis, Sprachkompetenzerwerb, sprachliche Assoziationen);

Adaptierung von Spielmaterial, Bildungsangeboten und Raum, um Lernbedingungen zu schaffen; Orientierung in Raum und Zeit entsprechend den Möglichkeiten von unterschiedlichen Kindern;

Einsatz von speziellen Materialien, Behelfen, Medien, Geräten (zB Hörgeräte, Computer, Rollstuhl, S-Indikator, orthopädische Behelfe, Leuchttisch);

Unterstützung der Autonomiebestrebungen des einzelnen Kindes;

Spannungsfeld: Therapie-Pädagogik-Didaktik;

Einblick in unterschiedliche Ansätze: zB Psychomotorik, Feldenkrais, Tomatis, Motopädagogik, Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Musiktherapie, Kunsttherapie.

Spezifika im auditiven Bereich:

Sprachvermittlungsmethoden, Gebärden, Manualsysteme, Fingeralphabet;

Hörerziehung (Restsinnschulung), technische Kommunikationshilfen, Betreuung von Kindern mit dem Cochlea-Implantat;

Methoden zur Vermittlung von Inhalten (Erlebnissen), Unterstützung des Verstehens.

Spezifika im basal-pflegerischen Bereich:

Konzepte zur Förderung schwer mehrfach behinderter Kinder; basale Stimulation, Snozelen, Erhalten von Lebensqualität,

Förderpflege, Essen, Trinken, Palliativpflege, Hygiene, Lagerung und Sondieren, Basisfunktionen.

Spezifika im kognitiv-perzeptiven Bereich:

Diskrepanz zwischen Lebensalter und Entwicklungsalter und daraus Aufbau einer entwicklungslogischen Didaktik;

sensorische Integration, gespürte Informationsvermittlung nach Affolter;

Adaptierung der Methoden der Kindergartendidaktik – Zerlegung in Klein- und Kleinstschritte;

Methoden der praktischen Bildbarkeit;

Wahrnehmungsstörung – Schulung der Sinne.

Spezifika im kommunikativ-sprachlichen Bereich:

Aufbauend auf den Ausbildungsbereich A: Kenntnisse von Sprachauffälligkeiten bzw. einzelner Sprach-, Stimm- und Sprechstörungen (zB Dyslalie, Rhinophonie, Poltern, Stottern, Dysgrammatismus);

Kenntnisse unterschiedlicher Therapieformen.

Spezifika im motorischen Bereich:

Handling entsprechend dem Erscheinungsbild des Kindes;

Therapieformen (zB Bobath, Voita, Petö);

integrative Körpertherapie, Mobilität, Statik und Lokomation;

Psychosomatik.

Spezifika im sozial-emotionalen Bereich:

Ängste und soziale Unsicherheiten;

Aggression, kindliche psychosomatische Symptome, Hyperaktivität, Deprivation, Misshandlung-Missbrauch, Hochbegabung;

familiale Desintegrationspotenziale;

Methoden: zB Verhaltenstherapie, Spieltherapie, Theraplay, Interaktionsmethode.

Spezifika im visuellen Bereich:

Visuelle Stimulation (Restsinnschulung), low and vison training; Blindentechniken, Mobilitätstraining, lebenspraktische Erziehung.

b)

VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Lehrstoff:

ERGÄNZENDE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Ergänzende, spezialisierende oder vertiefende Fachbereiche für die Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die Auswahl konkreter Inhalte erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

BEWEGUNGSERZIEHUNG UND MUSISCH-KREATIVE ARBEITSWEISEN

Kennen lernen unterschiedlicher therapeutischer Aspekte in Theorie und Praxis.

Rhythmisch-musikalische Erziehung:

Die spezielle Bedeutung der Rhythmisch-musikalischen Erziehung bei Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen als eine auf ganzheitliche Erziehung ausgerichtete Methode sowie deren (therapeutische) Möglichkeiten in der Einzel- und Gruppenarbeit;

Musikhören und damit verbundene Wirkung;

gezielter Einsatz der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Erleben, Erfahren und Gestalten für die Bereiche Motorik, Wahrnehmung, Sprache, Fantasie und Sozialverhalten;

stimmliche Ausdrucksmöglichkeiten;

Selbsterfahrung und Improvisation mit Musik und Bewegung mittels elementarer Musikinstrumente und Rhythmikmaterialien zur Förderung des kommunikativen und sozial-integrativen Ausdrucksvermögens;

Planen, Durchführen und Reflektieren gezielter, den Kindern mit speziellem Förderbedarf entsprechender Abläufe;

Sensibilisierung für die differenzierte Beobachtung, Analyse und Auswertung, Erweiterung der Kenntnisse durch einschlägige Fachliteratur.

Bewegungserziehung und Psychomotorik:

Spezifische Probleme der Bewegungserziehung unter Berücksichtigung der verschiedensten Beeinträchtigungen;

Psychomotorik als eine Form umfassender Entwicklungsförderung, bei der Bewegung und Wahrnehmung einen zentralen Stellenwert einnehmen;

Grundlagen der Psychomotorik in Praxis und Theorie kennen lernen, erproben und umsetzen;

Selbsterfahrung in den Bereichen:

Körpererfahrung: extero- und propriozeptive Wahrnehmung, grundlegende Bewegungsformen in allen Raumebenen;

Sozialerfahrung: Selbstkonzept im Bezug zur personalen Umwelt; Paar-, Klein- und Großgruppenaktivitäten;

Materialerfahrung: Auseinandersetzung mit der dinglichen Umwelt; Experimentieren und Gestalten mit Materialien, Materialbeschaffenheiten und -eigenschaften;

Erkennen von Anwendungsgebiete im Rahmen heilpädagogischen Handelns;

Erwerben von Kenntnissen zur sicheren Verwendung standardisierter Geräte;

Vernetzung des psychomotorischen Konzeptes mit anderen Fördermethoden;

Betrachtung dieser Fördermethoden aus dem Blickwinkel der psychomotorischen Entwicklungsförderung;

aufbauend auf dem Überblick über die Entwicklung der Motorik bis zum 6. Lebensjahr Querverbindungen zu einzelnen Teilbereichen der kindlichen Entwicklung herstellen;

Beobachtung des kindlichen Bewegungsverhaltens als diagnostisches Mittel, Erstellung diagnostischer Inventare zur Beobachtung der kindlichen Motorik in alltäglichen Lebens- und Spielsituationen unter Zuhilfenahme von Fachliteratur.

Vernetzung im interdisziplinären therapeutischen Team.

Auffinden von Möglichkeiten des Einbauens kurzer Übungssequenzen in den Tagesablauf:

spielerischer Einsatz von gesundheitsgymnastischen Übungen, entspannende, lockernde, dehnende und kräftigende Übungen aus den verschiedensten Ansätzen, Koordinationsübungen;

verschiedenste Methoden und Ansätze im Bereich der Motorik;

Adaptierung von Kreis- und Bewegungsspielen sowie Tänzen, um ein integratives Miteinander von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten zu ermöglichen;

Bewegungsanbahnung in der Frühförderung;

Prophylaxe (Vorbeugung) gegen berufsbedingte Wirbelsäulenbeschwerden (Rückenschonendes Verhalten; Haltungsschulung).

Bildnerisches Gestalten:

Themen, Techniken und Arbeitsprozesse, die in besonderer Weise für Förderung und Integration geeignet sind in spezieller Weise den taktilen, kinästhetischen und vestibulären Bereich ansprechen:

Ästhetisches Gestalten als Ausdrucksmittel im Sinne konstruktiven Umgangs mit Aggressionen und Ängsten;

persönliche Auseinandersetzung mit der Lebenssituation „Behindertsein“, wahrnehmen eigener Gefühle, Ängste, körperlicher Empfindungen und bildhaftes Umsetzen dieser Erfahrungen;

Kennen lernen unterschiedlicher kunst- und gestaltungstherapeutischer Aspekte in Theorie und Praxis;

Thematisierung und Einfühlung in die Bildwelt entwicklungsbehinderter Menschen.

Kennen lernen von bildnerischen Arbeitsweisen:

Techniken des Malens, Zeichnens, Druckens und Collagierens und deren Kombinationen;

plastisches und dreidimensionales Gestalten (zB Ton, Papiermaschee, Sand, Wasser);

Bau- und Konstruktionsspiele (zB Verwendung von vorstrukturiertem und Recycling-Material);

Herstellen von einfachem Spielzeug und einfachen Spielfiguren;

Techniken unter Einbeziehung des Zufalls (zB Decalcomanie, Drip-painting);

Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Lockerungsübungen mit bildnerischen Mitteln;

Reflexion von Arbeitsprozessen und deren Ergebnissen;

Umgang mit Bildern (zB Kunstwerke, Kinderzeichnungen, Werbematerial).

Ausbildungsbereich C

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Lehrgangsteilnehmer sollen befähigt werden, ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit eigenständig und verantwortungsbewusst gemäß dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand der Fachwissenschaftsbereiche durchzuführen.

Der gesamte Unterricht soll die Schüler bzw. die Studierenden auf die Arbeit im interdisziplinären Team in den unterschiedlichen Bereichen des Berufsfeldes einschließlich der Hausfrühförderung vorbereiten sowie Gesprächs- und Beratungskompetenz vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

In enger Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen der Ausbildungsbereiche A und B sollen die Praktika den Schülern bzw. den Studierenden Einblick in das Berufsfeld vermitteln und Gelegenheit bieten, möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln.

Dabei sollen sie die Berufsidentität aufbauen und ihre Rolle im interdisziplinären Team finden.

Die Praktika sollen überwiegend in geblockter Form abgehalten werden, um möglichst realitätsnahe Bedingungen zu gewährleisten.

Durch regelmäßige Beratung und Reflexion sollen die Schüler bzw. die Studierenden zunehmende persönliche und fachliche Kompetenz in ihrem pädagogischen Handeln erwerben.

a)

Pflichtgegenstand

Lehrstoff:

BERUFSFELDPRAXIS

Praxis in verschiedenen Institutionen des Berufsfeldes;

Anleitung zur differenzierten Beobachtung (Einzelkind, Gruppe, Erzieherverhalten);

handlungsorientierter Transfer der theoretischen Ausbildungsinhalte;

Planung, Umsetzung und Reflexion konkreter Vorhaben;

Anlegen und Führen von Arbeitsunterlagen;

Zusammenarbeit mit Eltern sowie mit dem engen, erweiterten und interdisziplinären Team;

Besprechung der gesammelten Erfahrungen der praktischen Arbeit in den Praxisstätten.

b)

VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Lehrstoff:

BESPRECHUNG DER PRAKTIKA

Reflexion der Erfahrungen aus der Praxis, kritische Selbstreflexion, Eröffnen unterschiedlicher Sichtweisen;

Auswertung von Beobachtungsaufzeichnungen, Fallbesprechungen;

Informationsaustausch über die aus der Praxis erworbenen Erkenntnisse;

Auseinandersetzung mit Planung der Arbeit unter Berücksichtigung der Realität.

SUPERVISIONSPRAXIS

Reflektieren des eigenen Verhaltens in Erziehungs-, Berufsfeld- und Lebenssituationen;

Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im Team;

Auseinandersetzung mit der Berufsidentität;

Entwicklung von Strategien zur Bewältigung des Berufsalltags.

KOMMUNIKATIONSPRAXIS

Grundlagen der Kommunikation;

Feed-back-Regeln;

Das aktive Zuhören;

Chairmanship;

Beschäftigung mit der eigenen Familiengeschichte;

Zugang zur eigenen Kindheit;

Gesprächsführungstechniken;

die Nicht-direktive Beratung;

Üben von Beratungsgesprächen im Sinne C. Rogers;

Moderationstechniken:

Erkennen und Umgang mit gruppendynamischen Phänomenen;

Konfliktmanagement.

INTERDISZIPLINÄRE FALLBESPRECHUNGEN

Fallbezogene Informationen sammeln, ordnen, strukturieren und nach ihrer Bedeutung für die Fragestellung gewichten;

Diskussion verschiedener Perspektiven und Sichtweisen;

Ziehen von Konsequenzen für pädagogisches Handeln;

Schriftliche Aufarbeitung von Falldarstellungen.

c FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler bzw. die Studierenden sollen

– ergänzende berufsspezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten erwerben;

– sich in Spezialgebieten des Berufsfeldes vertiefen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff) erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

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