Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet.
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