Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend das Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1999-12-31
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.

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