Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien hat Deutschland am 26. Oktober 1999 die Mitteilung gemäß Art. 7 Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 (BGBl. III Nr. 188/1999) abgegeben. Das Zusatzprotokoll ist daher für Deutschland mit 26. Oktober 1999 in Kraft getreten.
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