Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1958 über die Ratifikation beziehungsweise den Beitritt weiterer Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) haben bis zum 1. Juni 1958 nachstehende weitere Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten:
Bundesrepublik Deutschland, Ekuador, Frankreich, Israel, Nikaragua, Norwegen, Sowjetunion und Südafrikanische Union.
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