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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufs des Abschnittes Unterwald–Kalwang im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Michael–Bischofshofen

Geltender Text a fecha 2000-01-13

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 und nach Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 773/1996 wird verordnet:

1.

Der Trassenverlauf des Abschnittes Unterwald-Kalwang im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Michael-Bischofshofen im Bereich der Gemeinden Kalwang und Wald am Schoberpaß wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 173,425 (Bestands-km 173,461) und endet bei km 177,452

(Bestands-km 177,591). Sie weist neben den Freistreckenabschnitten einen Tunnel (Unterwalder Tunnel) mit einer Länge von 1 075 m auf.

2.

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstreckenbaugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HlG darstellt, ist in dem beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Abt. II/C/12), beim Amt der steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kalwang und Wald am Schoberpaß aufliegenden Katasterplan (“Verordnungsstreifen gemäß § 3 Abs. 1 HlG”), Plan-Nr. 216/B12/020V, Maßstab 1 : 5 000, durch die rosa unterlegten Flächen ausgewiesen.