Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 1967, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens vom 22. April 1960 über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge durch Luxemburg und Griechenland
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben Luxemburg und Griechenland am 22. März 1965 bzw. am 29. März 1967 ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge (BGBl. Nr. 245/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 46/1963) hinterlegt.
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