Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hernals
Geltender Text a fecha 2000-04-04
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hernals errichtet.