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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hernals

Geltender Text a fecha 2000-04-04

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hernals errichtet.