Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-04-05
Status Aufgehoben · 2001-04-03
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 140/2001).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 in der Fassung des BGBl. I Nr. 106/1999 wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 140/2001).

Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2000 beginnen beträgt 4,9%.

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