Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. November 1930 über die Ratifikation der internationalen Vereinbarungen vom 11. Juni 1928, betreffend die Ausfuhr von Häuten und Fellen und betreffend die Ausfuhr von Knochen, durch Norwegen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1930-11-30
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes sind die Ratifikationsurkunden Norwegens zu der im Bundesgesetzblatt unter Nr. 305 aus 1929 kundgemachten Internationalen Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr von Häuten und Fellen, samt einem Protokoll, sowie zu der im Bundesgesetzblatt unter Nr. 306 aus 1929 kundgemachten Internationalen Vereinbarung, betreffend die Ausfuhr von Knochen, samt einem Protokoll am 26. September 1939 im Sekretariate des Völkerbundes hinterlegt worden.

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