Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.
Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.
Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.
Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden.
Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Gebaute Umwelt:
Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten “Der Ort”, “Das Bauwerk”, “Das Wohnen” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.
Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.
und 2. Klasse:
Der Ort:
Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.
Das Bauwerk:
Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach:
- Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
- Gestaltung und Form;
- Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
- Baumaterialien.
Das Wohnen:
Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.
und 4. Klasse:
Der Ort:
Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.
Das Bauwerk:
Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.
Das Wohnen:
Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.
Produktgestaltung - Design:
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten “Gebrauchsgut” und “Werkzeug” sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.
Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.
und 2. Klasse:
Werkzeug:
Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.
Gebrauchsgut:
Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.
und 4. Klasse:
Werkzeug:
Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.
Gebrauchsgut:
Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung.
Technik:
Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche “Mechanik”, “Strömungs- und Elektrotechnik” sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.
und 2. Klasse:
Mechanik:
Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.
Strömungstechnik:
Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.
Elektrotechnik:
Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern - vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.
und 4. Klasse
Mechanik:
Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.
Strömungstechnik:
Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen - gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.
Elektrotechnik:
Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
TEXTILES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren erschließen.
Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.
Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten.
Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schülerinnen ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schülerinnen und Schüler am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.
Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden:
- Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen Konsumverhalten.
Das kann unter anderem erreicht werden durch:
- Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
- Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
- Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
- Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
- Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
- Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung - Mode, Raumgestaltung - Wohnen, Produktgestaltung - Produktanalyse;
- Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Näherbringen von Symbolen;
- Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
- verantwortliches Handeln.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom “Be-Greifen” bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.
Mensch und Gesellschaft:
Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.
Natur und Technik:
Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling.
Kreativität und Gestaltung:
Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.
Gesundheit und Bewegung:
Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.
Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.
Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen führen.
Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung.
Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.
Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.
Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.
Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden.
Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.
Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Faser - Faden - Textile Flächen/Textiltechnologie:
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.
Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.
und 2. Klasse:
- Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;
- Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
- praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;
- Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten.
und 4. Klasse:
- Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
- Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;
- Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
- textile Prüfverfahren anwenden;
- Textilveredelung praktisch erfahren.
Design/Gestaltungstechniken:
Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.
und 2. Klasse:
- Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren;
- einfache Schnitte entwickeln;
- Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.
und 4. Klasse:
- Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
- Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;
- Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts.
Kultur/Textilgeschichte:
bis 4. Klasse:
- Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
- Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
- Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
- Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.
Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie:
Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen.
und 2. Klasse:
- Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
- sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen;
- Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.
und 4. Klasse:
- Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten;
- Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
- Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
- Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.
Wohnen/Raumgestaltung:
Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen.
bis 4. Klasse:
- Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
- Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
- Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenstände und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
ERNÄHRUNG UND HAUSHALT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.
Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des seelischen, körperlichen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.
Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden, wobei Gesundheitserhaltung in allen Fragen der Lebensgestaltung ein zentrales Anliegen sein muss. Das Erkennen der Leistungen privater Haushalte für die Gemeinschaft soll zur Aufwertung von im Haushalt erbrachter Arbeit beitragen und die Notwendigkeit partnerschaftlicher Arbeitsteilung begründen.
Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.
Im Themenbereich Ernährung und Gesundheit sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können.
Im Themenbereich Haushalt und Gesellschaft soll die politische, soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Bedeutung privater Haushalte für die Gesellschaft erkannt werden.
Der Themenbereich Verbraucherbildung und Gesundheit soll zu einem gesundheitlich, ökologisch und ökonomisch orientierten Umgang mit Ressourcen im Haushalt (physische und psychische Arbeitskraft, Zeit, natürliche Ressourcen, Geld und Güter) führen.
Der Themenbereich Lebensgestaltung und Gesundheit soll die Erarbeitung eines gesundheits- und sozialverträglichen Lebensstilkonzepts unterstützen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Verantwortungsvolles Verbraucherverhalten durch nachhaltige Nutzung von Ressourcen; Kultur des Zusammenlebens und partnerschaftliche Arbeitsteilung in Fragen der Alltagsgestaltung; Orientierungen für die Entwicklung sozial- und gesundheitsverträglicher Lebensstilkonzepte.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Produktbeschreibungen, schriftliche Arbeits- und Gebrauchsanleitungen und Rezepte sinngemäß erfassen und in Handlungen umsetzen; psychische Funktionen für die Sprachentwicklung durch sinnliche Erfahrungen gewinnen; einen der Kultur des Zusammenlebens dienlichen Kommunikationsstil anwenden.
Mensch und Gesellschaft:
Die Bedeutung der Ernährungssicherheit erkennen; Einstellung für eine gesundheitsfördernde und sozial verträgliche Lebensweise entwickeln; soziokulturelle Einflüsse auf das Ernährungsverhalten und die Gestaltung des Zusammenlebens im Haushalt erkennen; sich den Stellenwert unentgeltlich geleisteter Arbeit bewusst machen; religiöse und ethische Einflüsse auf Essverhalten und auf das Leben im Haushalt erkennen; emotionale Bedeutung der Kultur des Zusammenlebens erkennen.
Natur und Technik:
Naturwissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Güterbeschaffung, Ernährung, Arbeitsorganisation, Hygiene und Sicherheit im Privathaushalt anwenden bzw. erproben; ökosoziale Zusammenhänge bei der Lebensmittelproduktion erkennen; Einflüsse von Technik und neuen Technologien im Haushalt erkennen.
Kreativität und Gestaltung:
Ästhetische Funktionen der Ess- und Trinkkultur erkennen; kreative Fähigkeiten zur Förderung des Wohlbefindens im Haushalts nutzen.
Gesundheit und Bewegung:
Grundregeln im Sicherheits- und Hygienemanagement anwenden; ergonomische Erkenntnisse bei praktischen Arbeiten anwenden; sich den Zusammenhang zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit bewusst machen; Einblick in Maßnahmen zur Prophylaxe ernährungsabhängiger Erkrankungen gewinnen; gesundheitsförderndes Verhalten und Verantwortung für die eigene Gesundheit entwickeln; für das Wahrnehmen und Erleben beim Essen und Trinken sensibel werden; ökologische Erkenntnisse im Alltag nutzen.
Didaktische Grundsätze:
Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung von Haushaltsmanagement (planen, entscheiden, gestalten, durchführen, bewerten) empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.
Zur praktischen Unterrichtsgestaltung sind als beispielhafte Lernanlässe Haushaltssituationen sowohl aus dem Versorgungs-, als auch aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich zu wählen.
Als Praxisbezug sind daher neben Tätigkeiten zur Nahrungszubereitung auch praktische Arbeiten im Sinne von Haushaltsmanagement zu verstehen.
Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Nahrungszubereitung ist auf eine lebensmittelgerechte, qualitätsschonende Verarbeitung zu achten. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisenfolgen ist ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Um den unterschiedlichen Wert- und Normvorstellungen zur Lebensgestaltung gerecht zu werden, sind unterschiedliche Lösungsstrategien zuzulassen.
Neue Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.
Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben im Haushalt wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben und in die Leistungsbeurteilung mit einzubeziehen.
Durch geeignete organisatorische Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass der Bildungs- und Lehraufgabe auch im praktischen Unterricht entsprochen werden kann.
Wenn im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen eine Kürzung auf die minimale Stundenanzahl erfolgt, ist es empfehlenswert, den Unterricht in Ernährung und Haushalt innerhalb einer Schulstufe durchzuführen. Um eine Kontinuität im Bereich der Ernährungsbildung zu erzielen, kann durch schulautonome Bestimmungen Ernährung und Haushalt ab der 5. Schulstufe angeboten werden.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Ernährung und Gesundheit:
Klasse:
Anhand einer Lebensmittelgruppe Kriterien der Lebensmittelqualität kennen lernen. Verzehrsempfehlungen für die Lebensmittelgruppen kennen. Aufgaben der Nahrungsinhaltsstoffe kennen.
Nährstoffschonende Lebensmittelbearbeitung üben.
Ernährungsphysiologisch sinnvolle Ergänzung von Convenience Food anwenden. Einflüsse auf das individuelle Ernährungsverhalten reflektieren.
Klasse:
Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit reflektieren. Die Bedeutung der Mahlzeiten für das individuelle Leistungsvermögen erkennen. Ernährungsphysiologisch sinnvolle Mahlzeiten planen und zubereiten. Abhängigkeiten zwischen Nährstoff- und Energiebedarf unter Berücksichtigung der Lebensphase Jugend kennen lernen.
Haushalt und Gesellschaft:
Klasse:
Aufgabenbereiche privater Haushalte kennen (der Haushalt als Bereich des Zusammenlebens, als Wirtschafts- und Versorgungsbereich).
Klasse:
Auswirkungen der Berufstätigkeit auf das Leben im Haushalt analysieren. Soziale Netze - familienergänzende Einrichtungen kennen lernen.
Verbraucherbildung und Gesundheit:
Klasse:
Einflüsse auf die Kaufentscheidung anhand eines Beispiels kennen lernen. Die Notwendigkeit der Planung von Haushaltseinkommen und -ausgaben erkennen. Kriterien der Arbeitsorganisation kennen und anwenden. Kennzeichen von Qualitätsprodukten und Lebensmitteln erkennen.
Klasse:
Den Prozess von der Informationsbeschaffung zur Kaufentscheidung anhand eines Produkts nachvollziehen. Technologien und/oder Güter anhand eines Beispiels nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten. Maßnahmen des Zivilschutzes im Privathaushalt kennen.
Lebensgestaltung und Gesundheit:
Klasse:
Unfallvorsorgemaßnahmen im Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereich anwenden bzw. kennen. Zusammenhang zwischen Hygieneverhalten und Gesundheit erkennen. Kultur des Zusammenlebens üben.
Klasse:
Bedürfnisse, Werte und Normen für die persönliche Lebensgestaltung reflektieren. Einstellungen und Verhaltensweisen, die der sozialen Integration dienlich sind, entwickeln.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.
Im Mittelpunkt stehen:
- Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
- Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
- Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
- Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind:
- Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
- Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
- Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
- Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
- Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.
Mensch und Gesellschaft:
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.
Natur und Technik:
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.
Gesundheit und Bewegung:
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.
Kreativität und Gestaltung:
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.
Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.
Die Vermittlung der motorischen Grundlagen für Bewegung und Sport hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.
Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung auf und die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.
Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.
Lehrstoff:
Kernbereich:
```
und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse:
```
Grundlagen zum Bewegungshandeln:
Vielfältige motorische Erweitern der vielfältigen
Aktivitäten. motorischen Aktivitäten.
Grundlegendes Verbessern der Weiterer Ausbau der
konditionellen Fähigkeiten: konditionellen Fähigkeiten:
Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer Schnelligkeit; Kraft (auch
(vorwiegend im aeroben Bereich), Verwendung angemessener Geräte
Beweglichkeit und allenfalls Einsatz von
Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl
im aeroben Bereich als auch im
anaeroben Bereich),
Beweglichkeit.
Stabilisieren der koordinativen Verbessern der koordinativen
Fähigkeiten: Gleichgewicht, Fähigkeiten; Bewusstmachen des
Raumwahrnehmung und Orientierung, eigenen Bewegungsverhaltens
Rhythmusfähigkeit, hinsichtlich Bewegungsqualität
Reaktionsfähigkeit und und Bewegungsökonomie.
kinästhetische
Differenzierungsfähigkeit.
Gewinnen von Körper- und Gewinnen von Körper- und
Bewegungserfahrung und Bewegungserfahrung;
Aufbau von sportartspezifischen Sportartspezifische
Grundstrukturen. Grundstrukturen verfeinern und
daraus komplexe
Bewegungsfertigkeiten entwickeln.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:
Vielfältiges Bewegen und Schnell und ausdauernd in einer
Spielen im Wasser; Schwimmen Lage auch in Wettkampfform
können in einer Schwimmlage. schwimmen; allenfalls
Einfache Sprünge. Kennenlernen einer weiteren Lage.
Sprünge.
Bewegungsfertigkeiten ohne, mit Anspruchsvollere
und an Geräten erlernen, üben und Bewegungsfertigkeiten ohne, mit
zu kurzen Bewegungsfolgen und an Geräten erlernen und üben;
verbinden. Bewegungsverbindungen erarbeiten
und nach räumlich-zeitlichen
sowie ästhetischen Kriterien
gestalten.
Leichte Kunststücke allein und Kunststücke allein, in der
in der Kleingruppe (er)finden, Gruppe und im Klassenverband
erproben, üben und einander (er)finden, erproben, üben und
präsentieren. gemeinsam präsentieren.
Schnell, ausdauernd und über
Hindernisse laufen. Weit, hoch
und über Hindernisse springen.
In die Weite und auf Ziele
werfen, schleudern und stoßen.
Erlernen, Üben und Anwenden von Verbessern und vielfältiges
leichtathletischen (Grund)Formen. Anwenden von leichtathletischen
(Grund)Formen.
Entwicklung von Entwicklung der
sportspielübergreifenden Sportspielfähigkeit (allein,
Fähigkeiten und Fertigkeiten. miteinander und gegeneinander)
unter technikrelevanten Aspekten.
Spielorganisation übernehmen.
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten.
Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.
Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.
Spielerische Bewegungshandlungen:
Entwickeln von Spielfähigkeit Weiterentwicklung der
und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt
durch spontanes und kreatives technikrelevanten Aspekten.
Spiel in verschiedenen
Situationen mit Gegenständen, mit
Geräten und ohne Geräte, durch
kooperative Spiele, Spiele ohne
Verlierer und durch
regelgebundene Spiele.
Entwickeln von Regelbewusstsein Zunehmend genaue
als Fähigkeit, Regelauslegung. Spielleitungen
Spielvereinbarungen und übernehmen.
Spielregeln anzuerkennen,
situativ abzuändern und neu zu
gestalten.
Taktische Maßnahmen setzen Taktische Einzelentscheidungen
können. treffen bzw. gruppen- und
mannschaftstaktische Maßnahmen
umsetzen können.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung eines
Entwicklung von Sensibilität für differenzierten Bewegungsgefühls
verschiedene Sinne und von und von Verständnis für
ästhetischer Erfahrung in Bewegungsqualität.
Ausdruck und Bewegung.
Entwickeln der Fähigkeit, Eigenständiges und kreatives
Erlebnisse, Stimmungen und Variieren, Kombinieren und
Gefühle in Bewegung zum Ausdruck Erfinden von Bewegungen mit und
zu bringen. ohne Materialien.
Umsetzen von Musik und Rhythmus Umsetzen von Musik und Rhythmus
in Bewegung und Tanz. in Bewegung und Tanz.
Gymnastische Grundformen ohne Erweiterung der gymnastischen
Geräte und mit Geräten und deren Grundformen ohne Geräte und mit
räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräten; Koordination von Raum,
Einzel- und Gruppenarbeit. Zeit und Dynamik erfahren; als
Einzel- und Gruppengestaltung
umsetzen.
Einfache akrobatische und Akrobatische und gauklerische
gauklerische Fertigkeiten. Fertigkeiten.
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:
Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen
physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das
Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale
Wohlbefinden (zB Verbessern der
organischen Leistungsfähigkeit,
aktive Erholung und ausgleichende
Bewegung) erfahren.
Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und
und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;
mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.
Erfahren, Ausgleichen und Fachspezifische Informationen
Vermeiden allfälliger muskulärer über Körperstatik (zB
Dysbalancen und ebenso Wirbelsäule) und Körperfunktionen
motorischer Defizite in den (zB Muskelfunktion, Ermüdung,
Bereichen Ausdauer, Kraft und Pulsfrequenz usw.) beschaffen.
Beweglichkeit unter besonderer
Berücksichtigung der Haltung.
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:
Entdecken und Erschließen von Entdecken und Erschließen von
einfachen Bewegungen in komplexen Bewegungen in
unterschiedlichen Umgebungen unterschiedlichen Umgebungen
(vorzugsweise in der Natur: zB (vorzugsweise in der Natur: zB
Schnee, Wasser, Eis) und Schnee, Wasser, Eis) und
Situationen. Situationen.
Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit
gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten
Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit Einrad, Snowboard).
Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.
Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit
Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der
Gruppe Gefahren erkennen.
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern-und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.
Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.
Mensch und Gesellschaft:
Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.
Natur und Technik:
Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.
Kreativität und Gestaltung:
Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.
Gesundheit und Bewegung:
Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung:
anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite
Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt - sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.
Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler
- die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):
Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);
persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);
Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
- Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):
Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) - Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit - fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);
Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
- durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).
- Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):
Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);
Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).
- aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):
Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen - mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);
steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
- sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):
Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).
- Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);
Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
- die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):
Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);
Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
- Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):
Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
- schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):
Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz,
Behinderteneinstellgesetz;
Förderung des Integrationsgedankens.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).
C. FREIGEGENSTÄNDE
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.
Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.
Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.
Lehrstoff:
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.
Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:
Anlass- und bedarfsorientiert sind - entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler - Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommuniktiven und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.
In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.
In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.
Berufsorientierung:
Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung “Berufsorientierung” mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Chorgesang:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand “Musikerziehung” gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.
Darstellendes Spiel:
Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.
Einführung in die Informatik:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.
Kurzschrift:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.
Maschinschreiben:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.
Schach:
Durch das Erlernen des “königlichen Spieles” sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.
Spielmusik (Instrumentalmusik):
Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereiten sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.
Technisches Werken bzw. Textiles Werken:
Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Verkehrserziehung:
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.
FREMDSPRACHEN
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Türkisch:
Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes “Lebende Fremdsprache” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:
Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,
- über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,
- über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.
Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):
Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:
Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.
Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.
Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.
Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.
Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.
Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.
Die Vermittlung eines grundlegenden philologischen Rüstzeugs - Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken - bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.
Lehrstoff:
Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.
Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:
- Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
- Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
- Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
- Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
- Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.
Schriftliche Kommunikation:
- Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
- Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.
Mündliche Kommunikation:
- Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
- Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.
Lesefertigkeit:
- Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
- Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.
Sprachbetrachtung:
- Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
- Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
- Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
Anlage 1
LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Funktion und Gliederung des Lehrplans
Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für
- die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
- die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
- die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
- Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
- das standortbezogene Bildungsangebot,
- die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.
Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches.
In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die “Bildungs- und Lehraufgabe” festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt “Lehrstoff” werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt.
Gesetzlicher Auftrag
Die Hauptschule hat im Sinne des § 2 und des § 15 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
Leitvorstellungen
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele, insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen - zB unterschiedlichen Muttersprachen - gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen.
Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
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RIS
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