Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2020-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API

ausdauernd schwimmen in Kunstschwimmens,

mindestens einer Lage. Streckentauchens,

Tieftauchens und

Erarbeiten von Wettkampfformen. Wasserspringens.

Kennenlernen einer vierten

Schwimmlage, Grundlagen des

Rettungsschwimmens.

Wettkampfmäßiges Schwimmen in

möglichst zwei Lagen;

Kennenlernen der

Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Erweitern und Festigen der

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit bisher erworbenen motorischen

und an Geräten unter Anwendung Fertigkeiten ohne, mit und an

geeigneter Trainingsmethoden, um Geräten unter Beachtung des

ein gehobenes Leistungsniveau zu ökonomischen Krafteinsatzes und

erreichen. des Materials; komplexe

Bewegungsverbindungen

Partnerhilfe und eigenständig erarbeiten, nach

Partnersicherung richtig räumlichen, zeitlichen sowie

anwenden. Kunststücke allein und ästhetischen Kriterien gestalten

in der Kleingruppe (er)finden, und präsentieren.

erproben, üben und in möglichst

selbst gestalteten Sachgerechtes Sichern und

Bewegungsfolgen auf dem Boden Helfen; Bewegungsabläufe bei der

und an Geräten präsentieren. Partnerin/beim Partner beobachten

und korrigieren lernen.

Selbstständige Organisation des

Auf- und Abbaues von Geräten.

Übungsbeschreibungen

(Fachsprache) lesen und verstehen

können.

Erlernen und Verbessern der Erweiterung der

leichtathletischen Grundformen in Bewegungserfahrung und

Bezug auf die Bewegungskoordination sowie

leistungsbestimmenden Faktoren Verbesserung der

durch gezielte Übungen und leistungsbestimmenden Faktoren

Trainingsmethoden. der leichtathletischen

Grundformen.

Selbstständiges Vorbereiten und

Durchführen einfacher Wettkämpfe

und Übernahme von

Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Festigung der

Sportspielfähigkeit (allein, Sportspielfähigkeit unter

miteinander und gegeneinander) besonderer Berücksichtigung der

unter technikrelevanten Aspekten. Technik und der

Spielorganisation übernehmen. Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit Gezielte Weiterentwicklung der

und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt

durch spontanes und kreatives technik- und taktikrelevanten

Spiel in verschiedenen Aspekten.

Situationen mit Gegenständen, mit

Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne

Verlierer und durch

regelgebundene Spiele.

Entwickeln von Regelbewusstsein Beherrschen der Regelanwendung

als Fähigkeit, und -auslegung, der Übernahme von

Spielvereinbarungen und Spielleitungen, des Setzens von

Spielregeln anzuerkennen, taktischen Einzelentscheidungen

situativ abzuändern und neu zu bzw. der Umsetzung von gruppen-

gestalten. und mannschaftstaktischen

Maßnahmen, der Übernahme der

Vorbereitung, Durchführung und

Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen,

Beherrschen der

sportartspezifischen

Grundsituationen und

Grundtechniken.

Taktischen Maßnahmen setzen Sportspielspezifische

können. Kenntnisse in Bezug auf

Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung eines

Entwicklung von Sensibilität für differenzierten Bewegungsgefühls

verschiedene Sinne und von und von Verständnis für

ästhetischer Erfahrung in Bewegungsqualität.

Ausdruck und Bewegung.

Räumliches und zeitliches

Gestalten als Einzel- und

Gruppengestaltung in freier und

gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus Umsetzen von Musik und Rhythmus

in Bewegung und Tanz. in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Gezielte Erweiterung der

Geräte und mit Geräten und deren gymnastischen Grundformen ohne

räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräte und mit Geräten;

Einzel- und Gruppenarbeit. Koordination von Raum, Zeit und

Dynamik erfahren; als Einzel- und

Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Wissen um Ursprung und

Improvisation bei der Umsetzung Bewegungsgrundformen der Tänze.

von Musik und Rhythmus in

Bewegung, Verbindung von Musik,

Sprache und Bewegung.

Einfache akrobatische und Vermehrt akrobatische und

gauklerische Fertigkeiten. gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen

physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das

Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale

Wohlbefinden (zB Verbessern der

organischen Leistungsfähigkeit,

aktive Erholung und ausgleichende

Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und

und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;

mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.

Erkennen der Zusammenhänge von

körpergerechtem Bewegen,

richtiger Haltung und Gesundheit.

Grundkenntnisse über

körpergerechte, altersadäquate

Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Fachspezifische Kenntnisse über

Ausgleichen und Vermeiden Körperstatik (zB Wirbelsäule) und

muskulärer Dysbalancen und/oder Körperfunktionen (zB

motorischer Defizite in den Muskelfunktion, Ermüdung,

Bereichen Ausdauer, Kraft und Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Beweglichkeit unter besonderer

Berücksichtigung der Haltung.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von Gezieltes Entdecken und

einfachen bis komplexen Erschließen von

Bewegungen in unterschiedlichen sportartenspezifischen, komplexen

Umgebungen (vorzugsweise in der Bewegungen in unterschiedlichen

Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) Umgebungen (vorzugsweise in der

und Situationen. Natur: zB Schnee, Wasser, Eis)

und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit

gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten

Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit dem Einrad).

Eislaufschuhe, Ski, Snowboard)

gewinnen.

Berücksichtigung der

umweltspezifischen Erfordernisse

und Gegebenheiten.

Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit

Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der

Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).

Anlage 3

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

SPORTLICHEN AUSBILDUNG

(SPORTHAUPTSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 5-11

Bildnerische Erziehung ... 6-12

Technisches Werken *2) ...)

Textiles Werken *2) ......) 7-12

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Leibesübungen ............ 28-30

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 29-33 30-34 31-35 32-36 127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 2 2 2 6

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen ... - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 2 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ... 2 2 1 1 6

Technisches Werken *2) ..)

Textiles Werken *2) .....) 2 2 2 1 7

Ernährung und Haushalt .. - - 2 - 2

Leibesübungen ........... 8 7 7 7 29

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ...... - - x *4) x *4) x *4)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 32 33 34 131

```

```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und

Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

```

```

*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Leibesübungen die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Leibesübungen). Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Leibesübungen lautet:

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;

Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;

Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

Die Ziele sind:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.

Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.

Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten.

Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff:

Kernbereich:

```

1.

und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse:

```

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

Vielfältige motorische An die gesteigerte

Aktivitäten. Leistungsfähigkeit angepasstes

Erweitern der vielfältigen

Verbessern der konditionellen motorischen Aktivitäten.

Fähigkeiten durch die Anwendung

von gezielten Trainingsmethoden: Weiterer gezielter Ausbau der

Schnelligkeit, Kraft (mittlere konditionellen Fähigkeiten:

und submaximale Belastungen), Schnelligkeit, Kraft (auch unter

Ausdauer (vorwiegend im aeroben maßvoller Verwendung von Geräten

Bereich), Beweglichkeit. und allenfalls Einsatz von

Fitnessgeräten), Ausdauer

Grundbegriffe des richtigen (Fortführung der Verbesserung der

Einsatzes von Stretching. allgemeinen und spezifischen

Ausdauer sowohl im aeroben

Bereich als auch im anaeroben

Bereich), Beweglichkeit.

Gezielter Ausbau des richtigen

Einsatzes von Stretching.

Verbessern der koordinativen Weiteres gezieltes Verbessern

Fähigkeiten durch die Anwendung der koordinativen Fähigkeiten

von gezielten Trainingsmethoden: (Bewegungsqualität und

Gleichgewicht, Raumwahrnehmung Bewegungsökonomie). Gewinnen

und Orientierung, reicher Bewegungserfahrung und

Rhythmusfähigkeit, von Selbstständigkeit im Lösen

Reaktionsfähigkeit und bekannter und neuer

kinästhetische unterschiedlicher

Differenzierungsfähigkeit, Bewegungsabläufe und

Gewandtheit, Geschicklichkeit. Bewegungsaufgaben mit dem Ziel

Erkennen des eigenen der Beherrschung komplexer

Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsfertigkeiten.

Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen

reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von

Selbstständigkeit im Lösen von

Bewegungsaufgaben, Erfahren

sportartenspezifischer und

biomechanischer Grundstrukturen.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Gezielte Fortführung des

Spielen im, unter und ins Wasser; vielfältigen Bewegens und

Schwimmen können in bis zu drei Spielens im, unter und ins

Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Wasser:

Tauchen (mit und ohne

Hilfsmittel). Schnell und Kennenlernen des

ausdauernd schwimmen in Kunstschwimmens,

mindestens einer Lage. Streckentauchens,

Tieftauchens und

Erarbeiten von Wettkampfformen. Wasserspringens.

Kennenlernen einer vierten

Schwimmlage, Grundlagen des

Rettungsschwimmens.

Wettkampfmäßiges Schwimmen in

möglichst zwei Lagen;

Kennenlernen der

Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Erweitern und Festigen der

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit bisher erworbenen motorischen

und an Geräten unter Anwendung Fertigkeiten ohne, mit und an

geeigneter Trainingsmethoden, um Geräten unter Beachtung des

ein gehobenes Leistungsniveau zu ökonomischen Krafteinsatzes und

erreichen. des Materials; komplexe

Bewegungsverbindungen

Partnerhilfe und eigenständig erarbeiten, nach

Partnersicherung richtig räumlichen, zeitlichen sowie

anwenden. Kunststücke allein und ästhetischen Kriterien gestalten

in der Kleingruppe (er)finden, und präsentieren.

erproben, üben und in möglichst

selbst gestalteten Sachgerechtes Sichern und

Bewegungsfolgen auf dem Boden Helfen; Bewegungsabläufe bei der

und an Geräten präsentieren. Partnerin/beim Partner beobachten

und korrigieren lernen.

Selbstständige Organisation des

Auf- und Abbaues von Geräten.

Übungsbeschreibungen

(Fachsprache) lesen und verstehen

können.

Erlernen und Verbessern der Erweiterung der

leichtathletischen Grundformen in Bewegungserfahrung und

Bezug auf die Bewegungskoordination sowie

leistungsbestimmenden Faktoren Verbesserung der

durch gezielte Übungen und leistungsbestimmenden Faktoren

Trainingsmethoden. der leichtathletischen

Grundformen.

Selbstständiges Vorbereiten und

Durchführen einfacher Wettkämpfe

und Übernahme von

Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Festigung der

Sportspielfähigkeit (allein, Sportspielfähigkeit unter

miteinander und gegeneinander) besonderer Berücksichtigung der

unter technikrelevanten Aspekten. Technik und der

Spielorganisation übernehmen. Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit Gezielte Weiterentwicklung der

und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt

durch spontanes und kreatives technik- und taktikrelevanten

Spiel in verschiedenen Aspekten.

Situationen mit Gegenständen, mit

Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne

Verlierer und durch

regelgebundene Spiele.

Entwickeln von Regelbewusstsein Beherrschen der Regelanwendung

als Fähigkeit, und -auslegung, der Übernahme von

Spielvereinbarungen und Spielleitungen, des Setzens von

Spielregeln anzuerkennen, taktischen Einzelentscheidungen

situativ abzuändern und neu zu bzw. der Umsetzung von gruppen-

gestalten. und mannschaftstaktischen

Maßnahmen, der Übernahme der

Vorbereitung, Durchführung und

Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen,

Beherrschen der

sportartspezifischen

Grundsituationen und

Grundtechniken.

Taktischen Maßnahmen setzen Sportspielspezifische

können. Kenntnisse in Bezug auf

Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung eines

Entwicklung von Sensibilität für differenzierten Bewegungsgefühls

verschiedene Sinne und von und von Verständnis für

ästhetischer Erfahrung in Bewegungsqualität.

Ausdruck und Bewegung.

Räumliches und zeitliches

Gestalten als Einzel- und

Gruppengestaltung in freier und

gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus Umsetzen von Musik und Rhythmus

in Bewegung und Tanz. in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Gezielte Erweiterung der

Geräte und mit Geräten und deren gymnastischen Grundformen ohne

räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräte und mit Geräten;

Einzel- und Gruppenarbeit. Koordination von Raum, Zeit und

Dynamik erfahren; als Einzel- und

Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Wissen um Ursprung und

Improvisation bei der Umsetzung Bewegungsgrundformen der Tänze.

von Musik und Rhythmus in

Bewegung, Verbindung von Musik,

Sprache und Bewegung.

Einfache akrobatische und Vermehrt akrobatische und

gauklerische Fertigkeiten. gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen

physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das

Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale

Wohlbefinden (zB Verbessern der

organischen Leistungsfähigkeit,

aktive Erholung und ausgleichende

Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und

und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;

mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.

Erkennen der Zusammenhänge von

körpergerechtem Bewegen,

richtiger Haltung und Gesundheit.

Grundkenntnisse über

körpergerechte, altersadäquate

Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Fachspezifische Kenntnisse über

Ausgleichen und Vermeiden Körperstatik (zB Wirbelsäule) und

muskulärer Dysbalancen und/oder Körperfunktionen (zB

motorischer Defizite in den Muskelfunktion, Ermüdung,

Bereichen Ausdauer, Kraft und Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Beweglichkeit unter besonderer

Berücksichtigung der Haltung.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von Gezieltes Entdecken und

einfachen bis komplexen Erschließen von

Bewegungen in unterschiedlichen sportartenspezifischen, komplexen

Umgebungen (vorzugsweise in der Bewegungen in unterschiedlichen

Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) Umgebungen (vorzugsweise in der

und Situationen. Natur: zB Schnee, Wasser, Eis)

und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit

gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten

Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit dem Einrad).

Eislaufschuhe, Ski, Snowboard)

gewinnen.

Berücksichtigung der

umweltspezifischen Erfordernisse

und Gegebenheiten.

Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit

Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der

Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).

Anlage 3

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

SPORTLICHEN AUSBILDUNG

(SPORTHAUPTSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 5-11

Bildnerische Erziehung ... 6-12

Technisches Werken *2) ...)

Textiles Werken *2) ......) 7-12

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Leibesübungen ............ 28-30

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 29-33 30-34 31-35 32-36 127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 2 2 2 6

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen ... - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 2 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ... 2 2 1 1 6

Technisches Werken *2) ..)

Textiles Werken *2) .....) 2 2 2 1 7

Ernährung und Haushalt .. - - 2 - 2

Leibesübungen ........... 8 7 7 7 29

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ...... - - x *4) x *4) x *4)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 32 33 34 131

```

```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und

Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

```

```

*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Leibesübungen die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Leibesübungen). Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Leibesübungen lautet:

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;

Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;

Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

Die Ziele sind:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.

Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.

Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten.

Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff:

Kernbereich:

```

1.

und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse:

```

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

Vielfältige motorische An die gesteigerte

Aktivitäten. Leistungsfähigkeit angepasstes

Erweitern der vielfältigen

Verbessern der konditionellen motorischen Aktivitäten.

Fähigkeiten durch die Anwendung

von gezielten Trainingsmethoden: Weiterer gezielter Ausbau der

Schnelligkeit, Kraft (mittlere konditionellen Fähigkeiten:

und submaximale Belastungen), Schnelligkeit, Kraft (auch unter

Ausdauer (vorwiegend im aeroben maßvoller Verwendung von Geräten

Bereich), Beweglichkeit. und allenfalls Einsatz von

Fitnessgeräten), Ausdauer

Grundbegriffe des richtigen (Fortführung der Verbesserung der

Einsatzes von Stretching. allgemeinen und spezifischen

Ausdauer sowohl im aeroben

Bereich als auch im anaeroben

Bereich), Beweglichkeit.

Gezielter Ausbau des richtigen

Einsatzes von Stretching.

Verbessern der koordinativen Weiteres gezieltes Verbessern

Fähigkeiten durch die Anwendung der koordinativen Fähigkeiten

von gezielten Trainingsmethoden: (Bewegungsqualität und

Gleichgewicht, Raumwahrnehmung Bewegungsökonomie). Gewinnen

und Orientierung, reicher Bewegungserfahrung und

Rhythmusfähigkeit, von Selbstständigkeit im Lösen

Reaktionsfähigkeit und bekannter und neuer

kinästhetische unterschiedlicher

Differenzierungsfähigkeit, Bewegungsabläufe und

Gewandtheit, Geschicklichkeit. Bewegungsaufgaben mit dem Ziel

Erkennen des eigenen der Beherrschung komplexer

Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsfertigkeiten.

Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen

reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von

Selbstständigkeit im Lösen von

Bewegungsaufgaben, Erfahren

sportartenspezifischer und

biomechanischer Grundstrukturen.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Gezielte Fortführung des

Spielen im, unter und ins Wasser; vielfältigen Bewegens und

Schwimmen können in bis zu drei Spielens im, unter und ins

Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Wasser:

Tauchen (mit und ohne

Hilfsmittel). Schnell und Kennenlernen des

ausdauernd schwimmen in Kunstschwimmens,

mindestens einer Lage. Streckentauchens,

Tieftauchens und

Erarbeiten von Wettkampfformen. Wasserspringens.

Kennenlernen einer vierten

Schwimmlage, Grundlagen des

Rettungsschwimmens.

Wettkampfmäßiges Schwimmen in

möglichst zwei Lagen;

Kennenlernen der

Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Erweitern und Festigen der

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit bisher erworbenen motorischen

und an Geräten unter Anwendung Fertigkeiten ohne, mit und an

geeigneter Trainingsmethoden, um Geräten unter Beachtung des

ein gehobenes Leistungsniveau zu ökonomischen Krafteinsatzes und

erreichen. des Materials; komplexe

Bewegungsverbindungen

Partnerhilfe und eigenständig erarbeiten, nach

Partnersicherung richtig räumlichen, zeitlichen sowie

anwenden. Kunststücke allein und ästhetischen Kriterien gestalten

in der Kleingruppe (er)finden, und präsentieren.

erproben, üben und in möglichst

selbst gestalteten Sachgerechtes Sichern und

Bewegungsfolgen auf dem Boden Helfen; Bewegungsabläufe bei der

und an Geräten präsentieren. Partnerin/beim Partner beobachten

und korrigieren lernen.

Selbstständige Organisation des

Auf- und Abbaues von Geräten.

Übungsbeschreibungen

(Fachsprache) lesen und verstehen

können.

Erlernen und Verbessern der Erweiterung der

leichtathletischen Grundformen in Bewegungserfahrung und

Bezug auf die Bewegungskoordination sowie

leistungsbestimmenden Faktoren Verbesserung der

durch gezielte Übungen und leistungsbestimmenden Faktoren

Trainingsmethoden. der leichtathletischen

Grundformen.

Selbstständiges Vorbereiten und

Durchführen einfacher Wettkämpfe

und Übernahme von

Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Festigung der

Sportspielfähigkeit (allein, Sportspielfähigkeit unter

miteinander und gegeneinander) besonderer Berücksichtigung der

unter technikrelevanten Aspekten. Technik und der

Spielorganisation übernehmen. Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit Gezielte Weiterentwicklung der

und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt

durch spontanes und kreatives technik- und taktikrelevanten

Spiel in verschiedenen Aspekten.

Situationen mit Gegenständen, mit

Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne

Verlierer und durch

regelgebundene Spiele.

Entwickeln von Regelbewusstsein Beherrschen der Regelanwendung

als Fähigkeit, und -auslegung, der Übernahme von

Spielvereinbarungen und Spielleitungen, des Setzens von

Spielregeln anzuerkennen, taktischen Einzelentscheidungen

situativ abzuändern und neu zu bzw. der Umsetzung von gruppen-

gestalten. und mannschaftstaktischen

Maßnahmen, der Übernahme der

Vorbereitung, Durchführung und

Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen,

Beherrschen der

sportartspezifischen

Grundsituationen und

Grundtechniken.

Taktischen Maßnahmen setzen Sportspielspezifische

können. Kenntnisse in Bezug auf

Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung eines

Entwicklung von Sensibilität für differenzierten Bewegungsgefühls

verschiedene Sinne und von und von Verständnis für

ästhetischer Erfahrung in Bewegungsqualität.

Ausdruck und Bewegung.

Räumliches und zeitliches

Gestalten als Einzel- und

Gruppengestaltung in freier und

gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus Umsetzen von Musik und Rhythmus

in Bewegung und Tanz. in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Gezielte Erweiterung der

Geräte und mit Geräten und deren gymnastischen Grundformen ohne

räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräte und mit Geräten;

Einzel- und Gruppenarbeit. Koordination von Raum, Zeit und

Dynamik erfahren; als Einzel- und

Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Wissen um Ursprung und

Improvisation bei der Umsetzung Bewegungsgrundformen der Tänze.

von Musik und Rhythmus in

Bewegung, Verbindung von Musik,

Sprache und Bewegung.

Einfache akrobatische und Vermehrt akrobatische und

gauklerische Fertigkeiten. gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen

physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das

Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale

Wohlbefinden (zB Verbessern der

organischen Leistungsfähigkeit,

aktive Erholung und ausgleichende

Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und

und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;

mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.

Erkennen der Zusammenhänge von

körpergerechtem Bewegen,

richtiger Haltung und Gesundheit.

Grundkenntnisse über

körpergerechte, altersadäquate

Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Fachspezifische Kenntnisse über

Ausgleichen und Vermeiden Körperstatik (zB Wirbelsäule) und

muskulärer Dysbalancen und/oder Körperfunktionen (zB

motorischer Defizite in den Muskelfunktion, Ermüdung,

Bereichen Ausdauer, Kraft und Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Beweglichkeit unter besonderer

Berücksichtigung der Haltung.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von Gezieltes Entdecken und

einfachen bis komplexen Erschließen von

Bewegungen in unterschiedlichen sportartenspezifischen, komplexen

Umgebungen (vorzugsweise in der Bewegungen in unterschiedlichen

Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) Umgebungen (vorzugsweise in der

und Situationen. Natur: zB Schnee, Wasser, Eis)

und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit

gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten

Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit dem Einrad).

Eislaufschuhe, Ski, Snowboard)

gewinnen.

Berücksichtigung der

umweltspezifischen Erfordernisse

und Gegebenheiten.

Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit

Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der

Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).

Anlage 3

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

SPORTLICHEN AUSBILDUNG

(SPORTHAUPTSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 5-11

Bildnerische Erziehung ... 6-12

Technisches Werken *2) ...)

Textiles Werken *2) ......) 7-12

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Bewegung und Sport ....... 28-30

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *3)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 29-33 30-34 31-35 32-36 127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 2 2 2 6

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen ... - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 2 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ... 2 2 1 1 6

Technisches Werken *2) ..)

Textiles Werken *2) .....) 2 2 2 1 7

Ernährung und Haushalt .. - - 2 - 2

Bewegung und Sport ...... 8 7 7 7 29

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ...... - - x *4) x *4) x *4)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 32 33 34 131

```

```

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und

Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

```

```

*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung und Sport die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 3 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung und Sport).

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport lautet:

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;

Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;

Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

Die Ziele sind:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennengelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.

Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

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