Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-01
Letzte Aktualisierung 2020-09-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 10
Änderungshistorie JSON API

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 3-7

Bildnerische Erziehung ... 2-8

Technisches Werken *2) ... )

Textiles Werken *2) ...... ) 2-7,5

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Leibesübungen

(einschließlich speziellem

Konditions- und

Skitraining) *3) .......... 46-48

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *4)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 30-34 31-35 32-36 33-37 130-137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 1 2 2 5

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen .. - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 1 - 1 1 3

Bildnerische Erziehung ... - 1 - 1 2

Technisches Werken *2) ...

Textiles Werken *2) ...... 1 1 - - 2

Ernährung und Haushalt ... - - 2 - 2

Leibesübungen

(einschließlich

speziellem Konditions-

und Skitraining) *3) ..... 12 12 11 12 47

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ....... - - x *5) x *5) x *5)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 33 34 38 137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Siehe den Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil der Anlage 1. Im Hinblick auf die saisonalen Schwankungen der Wochenstundenanzahl in Leibesübungen kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf maximal das Doppelte des angegebenen Stundenausmaßes erhöht werden, um die Schülerinnen und Schüler beim Nachholen des versäumten Lehrstoffes zu unterstützen.


*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Leibesübungen die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 4 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Dem unterschiedlichen Stundenerfordernis in der Vorbereitungs-

(September bis November), Wettkampf- (Dezember bis März) und Übergangsperiode (April bis Juni) kann durch eine Anpassung der Wochenstundenanzahl in diesen Abschnitten nachgekommen werden. Übers ganze Jahr betrachtet ist die vorgegebene Wochenstundenanzahl jedoch einzuhalten. Die Jahresplanung hat darauf Bedacht zu nehmen und ist der Schulbehörde 1. Instanz verbindlich vorzulegen.

*4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*5) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1, mit dem Zusatz:

*6) Die Schülerinnen und Schüler von Skihauptschulen können in die Regelklassen der Hauptschule voll oder teilweise integriert sein oder in eigenen Skiklassen zusammengefasst werden.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Leibesübungen). Im Hinblick auf die gegenüber der Normalform stark reduzierte Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches bzw. Textiles Werken sowie Ernährung und Haushalt sind die Lehrpläne dieser Unterrichtsgegenstände sinngemäß anzuwenden und eine entsprechende Auswahl und Gewichtung zu treffen. Darüber hinaus sind im Schwerpunktfach Leibesübungen Querverbindungen vor allem zu den genannten Unterrichtsgegenständen zu nützen, um das geringere Stundenausmaß auszugleichen.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Leibesübungen lautet:

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung unter Berücksichtigung der skisportlichen Schwerpunkte; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;

Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;

Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

Die Ziele im allgemeinsportlichen Bereich sind:

Die Ziele im skisportlichen Bereich sind insbesondere:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.

Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.

Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Beachtung der Interessen- und Leistungsentwicklung in Abstimmung auf die skisportlichen Zielsetzungen zu erfüllen. Über die skisportliche Spezialisierung hinaus muss jedenfalls auch die allgemeinsportliche Ausbildung in möglichst großer Vielfalt gegeben sein. In Schulen, in welchen die Skihauptschülerinnen und -schüler im normalen Klassenverband der Hauptschule integriert sind, soll zumindest eine Wochenstunde Leibesübungen zur Hebung der Gemeinschaft im Klassenverband absolviert werden. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschießen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Es ist sinnvoll, im Training die Schülergruppen gemäß der Leistungsfähigkeit zusammenzusetzen (auch klassen- und schulstufenübergreifend). Trainingsprogramme sind so zu erstellen, dass die Trainingsabsicht für die Schülerinnen und Schüler verständlich wird und die Programme auch möglichst selbstständig absolviert werden können.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) auch über den Skisport hinaus ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) und die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln wird empfohlen.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie später als Skilehrer/in, Lehrwart/in, Trainer/in oder Funktionär/in für den Sport tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Die enge Verbindung mit dem Rennsport und die Ausrichtung der Ausbildung auf die rennsportlichen Erfordernisse machen eine Einteilung des Schuljahres in drei Perioden (Vorbereitungsperiode, Wettkampfperiode und Übergangsperiode) erforderlich.

Eine Teilnahme an Wettkämpfen, bei welchen die Schülerinnen und Schüler als Vereinsangehörige starten, aber von Lehrerinnen und Lehrern (Trainerinnen und Trainern) der Skihauptschule betreut werden, ist in einer verantwortbaren Anzahl vorzusehen.

In den Bereichen “spezielle konditionelle Grundlagen” und “spezielle gesundheitsorientierte Bewegungshandlungen” sind die spezifischen Anliegen des Skisports zu berücksichtigen.

Allgemeinsportliche Inhalte des Unterrichts sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. In die Planung und Auswertung des Unterrichtes sollen auch die Schülerinnen und Schüler einbezogen werden. Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung als das (eigentätige) Schaffen von möglichst sicheren Bedingungen beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. Im Hinblick auf die vermehrte physische und psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler ist eine intensive ärztliche Betreuung anzustreben.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Allgemeinsportliche Ausbildung

1.

und 2. Klasse 3. und 4. Klasse

Grundlagen zum Bewegungshandeln und spezielle konditionelle Grundlagen:

Vielfältige motorische An die gesteigerte

Aktivitäten. Leistungsfähigkeit angepasstes

Erweitern der vielfältigen

motorischen Aktivitäten.

Grundlegendes Verbessern der Weiterer Ausbau der

konditionellen Fähigkeiten: konditionellen Fähigkeiten:

Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer Schnelligkeit; Kraft (auch unter

(vorwiegend im aeroben Bereich), Verwendung angemessener Geräte

Beweglichkeit. und Einsatz von Fitnessgeräten),

Ausdauer (sowohl im aeroben

Bereich als auch im anaeroben

Bereich), Beweglichkeit.

Verbessern der koordinativen Verbessern der koordinativen

Fähigkeiten: Gleichgewicht, Fähigkeiten; Bewusstmachen des

Raumwahrnehmung und Orientierung, eigenen Bewegungsverhaltens

Rhythmusfähigkeit, hinsichtlich Bewegungsqualität

Reaktionsfähigkeit und und Bewegungsökonomie.

kinästhetische

Differenzierungsfähigkeit.

Gewinnen von Körper- und Gewinnen von Körper- und

Bewegungserfahrung und von Bewegungserfahrung;

sportartspezifischen Sportartspezifische

Grundstrukturen. Grundstrukturen verfeinern und

daraus komplexe

Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Schnell, ausdauernd und auch in

Spielen im Wasser; Schwimmen Wettkampfform in einer Lage

können in einer Schwimmlage; schwimmen; Kennenlernen einer

einfache Sprünge. weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, Anspruchsvollere

mit und an Geräten erlernen, üben Bewegungsfertigkeiten ohne, mit

und zu kurzen Bewegungsfolgen und an Geräten erlernen und üben;

verbinden. Bewegungsverbindungen erarbeiten

und nach räumlich-zeitlichen

sowie ästhetischen Kriterien

gestalten.

Leichte Kunststücke allein und Kunststücke allein oder in der

in der Kleingruppe (er)finden, Gruppe (er)finden, erproben, üben

erproben, üben und einander und gemeinsam präsentieren.

präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Erlernen, Üben und Anwenden von

Hindernisse laufen. Weit, hoch leichtathletischen (Grund)Formen.

und über Hindernisse springen. In

die Weite und auf Ziele werfen,

schleudern und stoßen.

Entwicklung von Entwicklung der

sportspielübergreifenden Sportspielfähigkeit (allein,

Fähigkeiten und Fertigkeiten. miteinander und gegeneinander)

unter technikrelevanten Aspekten.

Spielorganisation übernehmen.

Wenn möglich auch Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten, auch als Gewöhnung an Wettkampfsituationen im Skisport. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Erwerb angemessener kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit Weiterentwicklung der

und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt

durch spontanes und kreatives technikrelevanten Aspekten.

Spiel in verschiedenen

Situationen mit Gegenständen, mit

Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne

Verlierer und durch

regelgebundene Spiele.

Entwickeln von Regelbewusstsein Zunehmend genaue

als Fähigkeit, Regelauslegung. Spielleitungen

Spielvereinbarungen und übernehmen.

Spielregeln anzuerkennen,

situativ abzuändern und neu zu

gestalten.

Taktische Maßnahmen setzen Taktische Einzelentscheidungen

können. setzen bzw. gruppen- und

mannschaftstaktische Maßnahmen

umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Entwickeln der Fähigkeit, Eigenständiges und kreatives

Erlebnisse, Stimmungen und Variieren, Kombinieren und

Gefühle in Bewegung zum Ausdruck Erfinden von Bewegungen mit und

zu bringen. ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Umsetzen von Musik und

Rhythmus in Bewegung und Tanz. Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Erweiterung der gymnastischen

Geräte und mit Geräten und deren Grundformen ohne Geräte und mit

räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräten; Koordination von Raum,

Einzel- und Gruppenarbeit. Zeit und Dynamik erfahren; als

Einzel- und Gruppengestaltung

umsetzen.

Einfache akrobatische und Akrobatische und gauklerische

gauklerische Fertigkeiten. Fertigkeiten.

(Spezielle) gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen

physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das

Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale

Wohlbefinden (zB Verbessern der

organischen Leistungsfähigkeit,

aktive Erholung und ausgleichende

Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und

und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;

mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.

Feststellen, Ausgleichen und Fachspezifische Kenntnisse über

Vermeiden muskulärer Dysbalancen Körperstatik (zB Wirbelsäule) und

und motorischer Defizite in den Körperfunktionen (zB

Bereichen Ausdauer, Kraft und Muskelfunktion, Ermüdung,

Beweglichkeit unter besonderer Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Berücksichtigung der Haltung.

Beginn mit einfachem mentalen Ruhe- und Konzentrationsübungen

Training. - Weiterführen des mentalen

Trainings (Steigerung des

Selbstvertrauens).

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen. Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von Entdecken und Erschließen von

einfachen Bewegungen in komplexen Bewegungen in

unterschiedlichen Umgebungen unterschiedlichen Umgebungen

(vorzugsweise in der Natur: zB (vorzugsweise in der Natur: zB

Wasser, Eis) und Situationen über Wasser, Eis) und Situationen über

die Schneesportarten hinaus. die Schneesportarten hinaus.

Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit

gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten

Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit Einrad).

Eislaufschuhe, Ski, Snowboard)

gewinnen.

Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit

Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der

Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Skisportliche Ausbildung (nur alpiner Schwerpunkt):

Steigerung der Weiterführen der Steigerung der

Geschicklichkeit/Gewandtheit auf Geschicklichkeit/Gewandtheit auf

Ski. Ski unter Einbau verstärkter

Rhythmuswechsel und erschwerter

äußerer Bedingungen.

Freies Skilaufen unter

wechselnden äußeren Bedingungen

auch mit Geländesprüngen.

Festigung des Grundverhaltens,

der schneidenden Skiführung, des

Kantenabstoßes sowie des

Rhythmuswechsels.

Beherrschen verschiedener Steigerung der

Schwungarten im Wechsel von Bewegungsvielfalt durch

größeren und kleineren spielerisches Üben von

Schwungradien. Situationsgerechte Schwungformen.

Anwendung von Schwungformen unter Erkennen richtiger und falscher

Tempominderung und Bewegungsmuster bei sich und

Temposteigerung. anderen.

Erlernen der Renntechnik für Beherrschung der Renntechnik

Slalom, Riesenslalom und für Slalom, Riesenslalom und

Super-Riesenslalom (Super-G). Super-Riesenslalom (Super-G) auch

im Hinblick auf den Abfahrtslauf.

Wettkampfähnliche Fahren unter wettkampfähnlichen

Trainingsläufe in rennmäßigem Bedingungen (Start, Ziel,

Tempo auch mit Zeitnehmung. Zeitmessung, ...).

Teilnahme an alters- und Teilnahme an alters- und

leistungsadäquaten Wettkämpfen. leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Langlauf):

Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen in den Grundsportarten (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Spiele ...). Verbesserung der konditionellen Grundlagen in sportartnahen Bewegungsfeldern (zB bei Bergwanderungen mit Stöcken, Imitationsübungen, auf Skirollern und Inline-Skatern).

Gewöhnungen an das Gerät (Diagonalski und Skatingski) durch Übungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Weitere Bewegungserfahrungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Erwerben der Grundtechniken Diagonalschritttechnik und

(Diagonalschritttechnik und Skatingtechnik in Feinform (in

Skatingtechnik). ebener und ansteigender bis stark

ansteigender Spur).

Bewältigung steiler Abfahrten und Kurvenfahren. Erfahren von Geländesprüngen und Sprüngen über kleine Schanzen.

Geländeanpassung durch Geländeanpassung und

Technikwechsel erlernen. Geländeausnützung durch

Technikwechsel erlernen und einen

harmonischen Technikwechsel ohne

Geschwindigkeitsverlust

beherrschen.

Renntechnik unter Verschiedene Strecken im

wettkampfmäßigen Bedingungen klassischen und im freien Stil

erlernen. Teilnahme an alters- rennmäßig bewältigen. Teilnahme

und leistungsadäquaten an alters- und leistungsadäquaten

Wettkämpfen. Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Sprunglauf):

Sammeln spezieller Sammeln spezieller

Bewegungserfahrungen für den Bewegungserfahrungen für den

Sprunglauf in den Sprunglauf in den Grundsportarten

Grundsportarten (Geräteturnen, unter besonderer Beachtung der

Leichtathletik, Schwimmen, technischen Fertigkeiten für

Spiele ...). Absprung und Landung.

Übungen zum Erlernen der Verbesserung der Grobformung,

grundlegenden technischen Feinformung der technischen

Fertigkeiten. Elemente.

Grobformung der technischen Verbesserung der Koordination

Elemente Anfahrt, Absprung, der Bewegungsabläufe von Anfahrt

Luftfahrt, Aufsprung und bis Ausfahrt (Anfahrtshocke,

Ausfahrt. Absprung, Luftfahrt, Landung,

Ausfahrt).

Imitationsübungen für den Imitationsübungen zur

Sprunglauf. Flugschulung.

Grundausbildung im Ski- und Verbesserung der alpinen

Langlauf. skisportlichen Ausbildung.

Feinformung der technischen

Elemente des Langlaufes

(nordische Kombination).

Geländesprünge und Sprünge über Systematische Anpassung an

kleine Schanzen (15 bis 30 Meter, größere Weiten mit höherer

flache Flugbahn). Geschwindigkeit (Schanzengröße

30 bis 60 Meter, flachere

Flugbahn).

Sammeln von Erfahrungen durch

Springen auf Mattenschanzen.

Springen unter Trainieren unter

wettkampfähnlichen Bedingungen. wettkampfähnlichen Bedingungen.

Teilnahme an alters- und

leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Anlage 4

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

SKISPORTLICHEN AUSBILDUNG

(SKIHAUPTSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 3-7

Bildnerische Erziehung ... 2-8

Technisches Werken *2) ... )

Textiles Werken *2) ...... ) 2-7,5

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Leibesübungen

(einschließlich speziellem

Konditions- und

Skitraining) *3) .......... 46-48

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *4)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 30-34 31-35 32-36 33-37 130-137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 1 2 2 5

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen .. - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 1 - 1 1 3

Bildnerische Erziehung ... - 1 - 1 2

Technisches Werken *2) ...

Textiles Werken *2) ...... 1 1 - - 2

Ernährung und Haushalt ... - - 2 - 2

Leibesübungen

(einschließlich

speziellem Konditions-

und Skitraining) *3) ..... 12 12 11 12 47

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ....... - - x *5) x *5) x *5)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 33 34 38 137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Siehe den Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil der Anlage 1. Im Hinblick auf die saisonalen Schwankungen der Wochenstundenanzahl in Leibesübungen kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf maximal das Doppelte des angegebenen Stundenausmaßes erhöht werden, um die Schülerinnen und Schüler beim Nachholen des versäumten Lehrstoffes zu unterstützen.


*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Leibesübungen die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 4 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Dem unterschiedlichen Stundenerfordernis in der Vorbereitungs-

(September bis November), Wettkampf- (Dezember bis März) und Übergangsperiode (April bis Juni) kann durch eine Anpassung der Wochenstundenanzahl in diesen Abschnitten nachgekommen werden. Übers ganze Jahr betrachtet ist die vorgegebene Wochenstundenanzahl jedoch einzuhalten. Die Jahresplanung hat darauf Bedacht zu nehmen und ist der Schulbehörde 1. Instanz verbindlich vorzulegen.

*4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*5) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1, mit dem Zusatz:

*6) Die Schülerinnen und Schüler von Skihauptschulen können in die Regelklassen der Hauptschule voll oder teilweise integriert sein oder in eigenen Skiklassen zusammengefasst werden.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Leibesübungen). Im Hinblick auf die gegenüber der Normalform stark reduzierte Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches bzw. Textiles Werken sowie Ernährung und Haushalt sind die Lehrpläne dieser Unterrichtsgegenstände sinngemäß anzuwenden und eine entsprechende Auswahl und Gewichtung zu treffen. Darüber hinaus sind im Schwerpunktfach Leibesübungen Querverbindungen vor allem zu den genannten Unterrichtsgegenständen zu nützen, um das geringere Stundenausmaß auszugleichen.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Leibesübungen lautet:

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung unter Berücksichtigung der skisportlichen Schwerpunkte; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben;

Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis;

Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

Die Ziele im allgemeinsportlichen Bereich sind:

Die Ziele im skisportlichen Bereich sind insbesondere:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden.

Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenes Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.

Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Beachtung der Interessen- und Leistungsentwicklung in Abstimmung auf die skisportlichen Zielsetzungen zu erfüllen. Über die skisportliche Spezialisierung hinaus muss jedenfalls auch die allgemeinsportliche Ausbildung in möglichst großer Vielfalt gegeben sein. In Schulen, in welchen die Skihauptschülerinnen und -schüler im normalen Klassenverband der Hauptschule integriert sind, soll zumindest eine Wochenstunde Leibesübungen zur Hebung der Gemeinschaft im Klassenverband absolviert werden. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschießen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden. Es ist sinnvoll, im Training die Schülergruppen gemäß der Leistungsfähigkeit zusammenzusetzen (auch klassen- und schulstufenübergreifend). Trainingsprogramme sind so zu erstellen, dass die Trainingsabsicht für die Schülerinnen und Schüler verständlich wird und die Programme auch möglichst selbstständig absolviert werden können.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) auch über den Skisport hinaus ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) und die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln wird empfohlen.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist zu berücksichtigen. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie später als Skilehrer/in, Lehrwart/in, Trainer/in oder Funktionär/in für den Sport tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Die enge Verbindung mit dem Rennsport und die Ausrichtung der Ausbildung auf die rennsportlichen Erfordernisse machen eine Einteilung des Schuljahres in drei Perioden (Vorbereitungsperiode, Wettkampfperiode und Übergangsperiode) erforderlich.

Eine Teilnahme an Wettkämpfen, bei welchen die Schülerinnen und Schüler als Vereinsangehörige starten, aber von Lehrerinnen und Lehrern (Trainerinnen und Trainern) der Skihauptschule betreut werden, ist in einer verantwortbaren Anzahl vorzusehen.

In den Bereichen “spezielle konditionelle Grundlagen” und “spezielle gesundheitsorientierte Bewegungshandlungen” sind die spezifischen Anliegen des Skisports zu berücksichtigen.

Allgemeinsportliche Inhalte des Unterrichts sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten, ...) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern. In die Planung und Auswertung des Unterrichtes sollen auch die Schülerinnen und Schüler einbezogen werden. Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung als das (eigentätige) Schaffen von möglichst sicheren Bedingungen beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können. Im Hinblick auf die vermehrte physische und psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler ist eine intensive ärztliche Betreuung anzustreben.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Allgemeinsportliche Ausbildung

1.

und 2. Klasse 3. und 4. Klasse

Grundlagen zum Bewegungshandeln und spezielle konditionelle Grundlagen:

Vielfältige motorische An die gesteigerte

Aktivitäten. Leistungsfähigkeit angepasstes

Erweitern der vielfältigen

motorischen Aktivitäten.

Grundlegendes Verbessern der Weiterer Ausbau der

konditionellen Fähigkeiten: konditionellen Fähigkeiten:

Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer Schnelligkeit; Kraft (auch unter

(vorwiegend im aeroben Bereich), Verwendung angemessener Geräte

Beweglichkeit. und Einsatz von Fitnessgeräten),

Ausdauer (sowohl im aeroben

Bereich als auch im anaeroben

Bereich), Beweglichkeit.

Verbessern der koordinativen Verbessern der koordinativen

Fähigkeiten: Gleichgewicht, Fähigkeiten; Bewusstmachen des

Raumwahrnehmung und Orientierung, eigenen Bewegungsverhaltens

Rhythmusfähigkeit, hinsichtlich Bewegungsqualität

Reaktionsfähigkeit und und Bewegungsökonomie.

kinästhetische

Differenzierungsfähigkeit.

Gewinnen von Körper- und Gewinnen von Körper- und

Bewegungserfahrung und von Bewegungserfahrung;

sportartspezifischen Sportartspezifische

Grundstrukturen. Grundstrukturen verfeinern und

daraus komplexe

Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Schnell, ausdauernd und auch in

Spielen im Wasser; Schwimmen Wettkampfform in einer Lage

können in einer Schwimmlage; schwimmen; Kennenlernen einer

einfache Sprünge. weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, Anspruchsvollere

mit und an Geräten erlernen, üben Bewegungsfertigkeiten ohne, mit

und zu kurzen Bewegungsfolgen und an Geräten erlernen und üben;

verbinden. Bewegungsverbindungen erarbeiten

und nach räumlich-zeitlichen

sowie ästhetischen Kriterien

gestalten.

Leichte Kunststücke allein und Kunststücke allein oder in der

in der Kleingruppe (er)finden, Gruppe (er)finden, erproben, üben

erproben, üben und einander und gemeinsam präsentieren.

präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Erlernen, Üben und Anwenden von

Hindernisse laufen. Weit, hoch leichtathletischen (Grund)Formen.

und über Hindernisse springen. In

die Weite und auf Ziele werfen,

schleudern und stoßen.

Entwicklung von Entwicklung der

sportspielübergreifenden Sportspielfähigkeit (allein,

Fähigkeiten und Fertigkeiten. miteinander und gegeneinander)

unter technikrelevanten Aspekten.

Spielorganisation übernehmen.

Wenn möglich auch Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten, auch als Gewöhnung an Wettkampfsituationen im Skisport. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Erwerb angemessener kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit Weiterentwicklung der

und vielseitigem Spielkönnen Spielfähigkeit unter verstärkt

durch spontanes und kreatives technikrelevanten Aspekten.

Spiel in verschiedenen

Situationen mit Gegenständen, mit

Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne

Verlierer und durch

regelgebundene Spiele.

Entwickeln von Regelbewusstsein Zunehmend genaue

als Fähigkeit, Regelauslegung. Spielleitungen

Spielvereinbarungen und übernehmen.

Spielregeln anzuerkennen,

situativ abzuändern und neu zu

gestalten.

Taktische Maßnahmen setzen Taktische Einzelentscheidungen

können. setzen bzw. gruppen- und

mannschaftstaktische Maßnahmen

umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Entwickeln der Fähigkeit, Eigenständiges und kreatives

Erlebnisse, Stimmungen und Variieren, Kombinieren und

Gefühle in Bewegung zum Ausdruck Erfinden von Bewegungen mit und

zu bringen. ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Umsetzen von Musik und

Rhythmus in Bewegung und Tanz. Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Erweiterung der gymnastischen

Geräte und mit Geräten und deren Grundformen ohne Geräte und mit

räumlich-zeitliche Gestaltung als Geräten; Koordination von Raum,

Einzel- und Gruppenarbeit. Zeit und Dynamik erfahren; als

Einzel- und Gruppengestaltung

umsetzen.

Einfache akrobatische und Akrobatische und gauklerische

gauklerische Fertigkeiten. Fertigkeiten.

(Spezielle) gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das Einfluss der Körperfunktionen

physische, psychische und soziale und Bewegungswirkungen auf das

Wohlbefinden erfassen. physische, psychische und soziale

Wohlbefinden (zB Verbessern der

organischen Leistungsfähigkeit,

aktive Erholung und ausgleichende

Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen Körpergefühl entwickeln und

und eigenverantwortliches Umgehen Körperwahrnehmung verbessern;

mit dem Körper entwickeln. Reaktionen des Körpers erfahren.

Feststellen, Ausgleichen und Fachspezifische Kenntnisse über

Vermeiden muskulärer Dysbalancen Körperstatik (zB Wirbelsäule) und

und motorischer Defizite in den Körperfunktionen (zB

Bereichen Ausdauer, Kraft und Muskelfunktion, Ermüdung,

Beweglichkeit unter besonderer Pulsfrequenz, usw.) erwerben.

Berücksichtigung der Haltung.

Beginn mit einfachem mentalen Ruhe- und Konzentrationsübungen

Training. - Weiterführen des mentalen

Trainings (Steigerung des

Selbstvertrauens).

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen. Grundkenntnisse der ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von Entdecken und Erschließen von

einfachen Bewegungen in komplexen Bewegungen in

unterschiedlichen Umgebungen unterschiedlichen Umgebungen

(vorzugsweise in der Natur: zB (vorzugsweise in der Natur: zB

Wasser, Eis) und Situationen über Wasser, Eis) und Situationen über

die Schneesportarten hinaus. die Schneesportarten hinaus.

Erfahrungen mit rollenden und Erweiterung der Erfahrung mit

gleitenden Geräten (zB Fahrrad, rollenden und gleitenden Geräten

Rollbrett, Inline-Skater, (zB auch mit Einrad).

Eislaufschuhe, Ski, Snowboard)

gewinnen.

Gemeinsam handeln und dabei an Maßnahmen zur Sicherheit

Sicherheit gewinnen. ergreifen. Selbst und in der

Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Skisportliche Ausbildung (nur alpiner Schwerpunkt):

Steigerung der Weiterführen der Steigerung der

Geschicklichkeit/Gewandtheit auf Geschicklichkeit/Gewandtheit auf

Ski. Ski unter Einbau verstärkter

Rhythmuswechsel und erschwerter

äußerer Bedingungen.

Freies Skilaufen unter

wechselnden äußeren Bedingungen

auch mit Geländesprüngen.

Festigung des Grundverhaltens,

der schneidenden Skiführung, des

Kantenabstoßes sowie des

Rhythmuswechsels.

Beherrschen verschiedener Steigerung der

Schwungarten im Wechsel von Bewegungsvielfalt durch

größeren und kleineren spielerisches Üben von

Schwungradien. Situationsgerechte Schwungformen.

Anwendung von Schwungformen unter Erkennen richtiger und falscher

Tempominderung und Bewegungsmuster bei sich und

Temposteigerung. anderen.

Erlernen der Renntechnik für Beherrschung der Renntechnik

Slalom, Riesenslalom und für Slalom, Riesenslalom und

Super-Riesenslalom (Super-G). Super-Riesenslalom (Super-G) auch

im Hinblick auf den Abfahrtslauf.

Wettkampfähnliche Fahren unter wettkampfähnlichen

Trainingsläufe in rennmäßigem Bedingungen (Start, Ziel,

Tempo auch mit Zeitnehmung. Zeitmessung, ...).

Teilnahme an alters- und Teilnahme an alters- und

leistungsadäquaten Wettkämpfen. leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Langlauf):

Sammeln spezieller Bewegungserfahrungen in den Grundsportarten (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen, Spiele ...). Verbesserung der konditionellen Grundlagen in sportartnahen Bewegungsfeldern (zB bei Bergwanderungen mit Stöcken, Imitationsübungen, auf Skirollern und Inline-Skatern).

Gewöhnungen an das Gerät (Diagonalski und Skatingski) durch Übungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Weitere Bewegungserfahrungen innerhalb und außerhalb des verspurten Geländes.

Erwerben der Grundtechniken Diagonalschritttechnik und

(Diagonalschritttechnik und Skatingtechnik in Feinform (in

Skatingtechnik). ebener und ansteigender bis stark

ansteigender Spur).

Bewältigung steiler Abfahrten und Kurvenfahren. Erfahren von Geländesprüngen und Sprüngen über kleine Schanzen.

Geländeanpassung durch Geländeanpassung und

Technikwechsel erlernen. Geländeausnützung durch

Technikwechsel erlernen und einen

harmonischen Technikwechsel ohne

Geschwindigkeitsverlust

beherrschen.

Renntechnik unter Verschiedene Strecken im

wettkampfmäßigen Bedingungen klassischen und im freien Stil

erlernen. Teilnahme an alters- rennmäßig bewältigen. Teilnahme

und leistungsadäquaten an alters- und leistungsadäquaten

Wettkämpfen. Wettkämpfen.

Skisportliche Ausbildung (nur nordischer Schwerpunkt Sprunglauf):

Sammeln spezieller Sammeln spezieller

Bewegungserfahrungen für den Bewegungserfahrungen für den

Sprunglauf in den Sprunglauf in den Grundsportarten

Grundsportarten (Geräteturnen, unter besonderer Beachtung der

Leichtathletik, Schwimmen, technischen Fertigkeiten für

Spiele ...). Absprung und Landung.

Übungen zum Erlernen der Verbesserung der Grobformung,

grundlegenden technischen Feinformung der technischen

Fertigkeiten. Elemente.

Grobformung der technischen Verbesserung der Koordination

Elemente Anfahrt, Absprung, der Bewegungsabläufe von Anfahrt

Luftfahrt, Aufsprung und bis Ausfahrt (Anfahrtshocke,

Ausfahrt. Absprung, Luftfahrt, Landung,

Ausfahrt).

Imitationsübungen für den Imitationsübungen zur

Sprunglauf. Flugschulung.

Grundausbildung im Ski- und Verbesserung der alpinen

Langlauf. skisportlichen Ausbildung.

Feinformung der technischen

Elemente des Langlaufes

(nordische Kombination).

Geländesprünge und Sprünge über Systematische Anpassung an

kleine Schanzen (15 bis 30 Meter, größere Weiten mit höherer

flache Flugbahn). Geschwindigkeit (Schanzengröße

30 bis 60 Meter, flachere

Flugbahn).

Sammeln von Erfahrungen durch

Springen auf Mattenschanzen.

Springen unter Trainieren unter

wettkampfähnlichen Bedingungen. wettkampfähnlichen Bedingungen.

Teilnahme an alters- und

leistungsadäquaten Wettkämpfen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil der Anlage 1).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Anlage 4

LEHRPLAN DER HAUPTSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

SKISPORTLICHEN AUSBILDUNG

(SKIHAUPTSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

1.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

```


```

Klassen und Wochenstunden *1) Summe

Pflichtgegenstände 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 15-21

Lebende Fremdsprache ..... 12-18

Geschichte und Sozialkunde 5-10

Geographie und

Wirtschaftskunde ....... 7-12

Mathematik ............... 14-20

Geometrisches Zeichnen ... 2-6

Biologie und Umweltkunde . 7-12

Chemie ................... 1,5-4

Physik ................... 5-10

Musikerziehung ........... 3-7

Bildnerische Erziehung ... 2-8

Technisches Werken *2) ... )

Textiles Werken *2) ...... ) 2-7,5

Ernährung und Haushalt ... 2-6

Bewegung und Sport

(einschließlich speziellem

Konditions- und

Skitraining) *3) .......... 46-48

```


```

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung ....... - 0-1 0-1 1-2 1-4 *4)

sonstige ................. 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 30-34 31-35 32-36 33-37 130-137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

2.

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

```


```

Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden *1)

1.Kl. 2.Kl. 3.Kl. 4.Kl. Summe

```


```

Religion ................. 2 2 2 2 8

Deutsch .................. 4 4 4 4 16

Lebende Fremdsprache ..... 4 4 3 3 14

Geschichte und

Sozialkunde .............. - 1 2 2 5

Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 1 2 2 7

Mathematik ............... 4 4 4 3 15

Geometrisches Zeichnen .. - - - 2 2

Biologie und Umweltkunde . 2 2 1 2 7

Chemie ................... - - - 2 2

Physik ................... - 1 2 2 5

Musikerziehung ........... 1 - 1 1 3

Bildnerische Erziehung ... - 1 - 1 2

Technisches Werken *2) ...

Textiles Werken *2) ...... 1 1 - - 2

Ernährung und Haushalt ... - - 2 - 2

Bewegung und Sport

(einschließlich

speziellem Konditions-

und Skitraining) *3) ..... 12 12 11 12 47

Verbindliche Übung

Berufsorientierung ....... - - x *5) x *5) x *5)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 32 33 34 38 137

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage 1.

Förderunterricht:

Siehe den Abschnitt Förderunterricht im zweiten Teil der Anlage 1. Im Hinblick auf die saisonalen Schwankungen der Wochenstundenanzahl in Bewegung und Sport kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf maximal das Doppelte des angegebenen Stundenausmaßes erhöht werden, um die Schülerinnen und Schüler beim Nachholen des versäumten Lehrstoffes zu unterstützen.


*1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich

siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Hauptschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Bewegung und Sport die Wochenstundenanzahl aus Z 2 der Anlage 4 zu Grunde zu legen.

*2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

*3) Dem unterschiedlichen Stundenerfordernis in der Vorbereitungs-

(September bis November), Wettkampf- (Dezember bis März) und Übergangsperiode (April bis Juni) kann durch eine Anpassung der Wochenstundenanzahl in diesen Abschnitten nachgekommen werden. Übers ganze Jahr betrachtet ist die vorgegebene Wochenstundenanzahl jedoch einzuhalten. Die Jahresplanung hat darauf Bedacht zu nehmen und ist der Schulbehörde 1. Instanz verbindlich vorzulegen.

*4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände geführt werden.

*5) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.


Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1, mit dem Zusatz:

*6) Die Schülerinnen und Schüler von Skihauptschulen können in die Regelklassen der Hauptschule voll oder teilweise integriert sein oder in eigenen Skiklassen zusammengefasst werden.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung und Sport). Im Hinblick auf die gegenüber der Normalform stark reduzierte Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Technisches bzw. Textiles Werken sowie Ernährung und Haushalt sind die Lehrpläne dieser Unterrichtsgegenstände sinngemäß anzuwenden und eine entsprechende Auswahl und Gewichtung zu treffen. Darüber hinaus sind im Schwerpunktfach Bewegung und Sport Querverbindungen vor allem zu den genannten Unterrichtsgegenständen zu nützen, um das geringere Stundenausmaß auszugleichen.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport lautet:

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen:

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