Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 144 Gmundener Straße und der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinden Roitham und Laakirchen teilweise aufgehoben wird
Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1974, BGBl. Nr. 348, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 144 Gmundener Straße wird von km 5,37 bis km 8,50 und von km 9,80 bis km 12,40 ebenso wie die Verlängerung der B 135 Gallspacher Straße um 70 m im Bereich der Gemeinden Roitham und Laakirchen aufgehoben.
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