Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. November 1951 über die Verlängerung der Fristen zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten und dem Dritten Rückstellungsgesetz und der Fristen zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche nach dem Fünften Rückstellungsgesetz

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.