Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-06-22
Letzte Aktualisierung 2026-08-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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BGBl. II Nr. 171/2000

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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:

Der Straßenteil der B 6 Laaer Straße von km 27,40 bis km 28,975 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1994, BGBl. Nr. 827, bestimmten - Abschnitt “Umfahrung Au” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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