Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-07-01
Status Aufgehoben · 2004-07-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 86
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 17 Abs. 2 Z 6 und 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, wird verordnet:

§ 1. (1) Die in Anlage 1 enthaltenen Datenanwendungen gelten als nicht meldepflichtige Standardanwendungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 DSG 2000.

(2) Die in Anlage 2 enthaltenen Datenanwendungen gelten als gemäß § 19 Abs. 2 DSG 2000 vereinfacht zu meldende Musteranwendungen.

§ 2. (1) Die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Standard- oder Musteranwendungen umfassen auch Datenverwendungen in Form von freien Texten oder maschinlesbaren Bilddateien, also auch die automationsunterstützte Erstellung und Archivierung solcher Textdokumente.

(2) Die in den Anlagen 1 und 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6-9 DSG 2000 besteht.

§ 2. (1) Die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Standard- oder Musteranwendungen umfassen auch Datenverwendungen in Form von freien Texten oder maschinlesbaren Bilddateien, also auch die automationsunterstützte Erstellung und Archivierung solcher Textdokumente.

(2) Die in der Anlage 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6 – 9 DSG 2000 besteht.

§ 3. Vor Inkrafttreten dieser Verordnung als Musteranwendungen registrierte Datenanwendungen gelten weiterhin als registrierte Musteranwendungen, sofern sie nicht gemäß Anlage 3 als Standardanwendung im Sinne des § 1 Abs. 1 übergeleitet und daher nicht mehr Bestandteil des Datenverarbeitungsregisters sind.

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Standard-Verordnung, BGBl. Nr. 261/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 241/1997, ausser Kraft.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

Inhaltsverzeichnis

SA001 Rechnungswesen und Logistik

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse SA003 Mitgliederverwaltung

SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen

juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008 Personenstandsbücher

SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010 Melderegister

SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern,

künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA001 Rechnungswesen und Logistik

Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

```


```

Betroffene

Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:

```


```

Kunden oder 01 Ordnungsnummer 1-11

Lieferanten des 02 Name (Titel, akad.

Auftraggebers Grad) bzw. Bezeichnung 1-11

(Empfänger und 03 Anrede/Geschlecht 1-11

Erbringer von 04 Anschrift 1-11

Lieferungen oder 05 Telefon- und Faxnummer 1-11, soweit nicht

Leistungen): und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

06 Geburtsjahr (soweit

zur Identifikation

unbedingt notwendig) 1-11

07 Geburtstag und -monat

(soweit zur

Identifikation

unbedingt notwendig) 1-11

08 Firmenbuchdaten 1-11

09 Daten zur Bonität 3, 11

10 Sperrkennzeichen (zB

Kontaktsperre,

Rechnungssperre,

Liefersperre,

Buchungssperre,

Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11

11 Zuordnung zu einer

bestimmten Kunden- und

Lieferantenkategorie

(einschließlich

regionale Zuordnung,

usw.) 3, 11

12 Kenn-Nummern für

Zwecke amtlicher

Statistik wie

UID-Nummer und

Intrastat-Kenn-Nummer 1-11

13 Zugehörigkeit zu einem

bestimmten

Einkaufsverband,

Konzern 1-11

14 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-11

15 Gegenstand der

Lieferung oder

Leistung 1-11

16 Bonus-,

Provisionsdaten und

dgl. 1-5, 7, 11

17 Kontaktperson beim

Betroffenen zur

Abwicklung der

Lieferung oder

Leistung 1-11

18 Bei der

Leistungserbringung

mitwirkende Dritte

einschließlich Angaben

über die Art der

Mitwirkung 1-11

19 Liefer- und

Leistungsbedingungen

(einschließlich

Angaben über den Ort

der Lieferung oder

Leistung, Verpackung,

usw.) 1-11

20 Daten zur Verzollung

(zB Ursprungsland,

Zolltarifnummer) und

Exportkontrolle 1-5, 7-9, 11

21 Daten zur Versicherung

der Lieferung oder

Leistung und zu ihrer

Finanzierung 1-5, 7-9, 11

22 Daten zur

Steuerpflicht und

Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11

23 Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen 1-11

24 Bankverbindung 1-9, 11

25 Kreditkartennummern 1-4

26 Daten zum

Kreditmanagement (zB

Kreditlimit,

Wechsellimit) 1-4, 7

27 Daten zum Zahlungs-

oder

Leistungsverhalten des

Betroffenen 1-4, 6-8, 11

28 Mahndaten/Klagsdaten 1-7, 11

29 Konto- und Belegdaten 1-9, 11

30 Leistungsspezifische

Aufwände und Erträge 1-5, 8

31 Sonderhauptbuch-

vorgänge (zB Einzel-

wertberichtigung,

Wechselforderung,

Anzahlung,

Bankgarantie) 3, 5

Sachbearbeiter 32 Ordnungsnummer 1-12

oder 33 Name (Titel, akad. 1-12

Kontaktperson beim Grad,

Auftraggeber: Anrede/Geschlecht) 1-12

34 zusätzliche Daten zur

Adressierung beim

Auftraggeber 1-12

35 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

36 Funktion des

Betroffenen beim

Auftraggeber 1-12

37 Umfang der

Vertretungsbefugnis 1-12

38 vom Betroffenen

bearbeitete

Geschäftsfälle 1-11

An der Geschäfts- 39 Ordnungsnummer 1-12

abwicklung 40 Name (Titel, akad.

mitwirkende Grad) bzw. Bezeichnung 1-12

Dritte: 41 Anrede/Geschlecht 1-12

42 Anschrift 1-12

43 Telefon- und Faxnummer 1-12, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

44 Geburtsjahr (soweit

zur Identifikation

unbedingt notwendig) 1-12

45 Geburtstag und -monat

(soweit zur

Identifikation

unbedingt notwendig) 1-12

46 Firmenbuchdaten 1-12

47 Daten zur Bonität 3

48 Sperrkennzeichen (zB

Kontaktsperre,

Rechnungssperre,

Liefersperre,

Buchungssperre,

Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11

49 Zuordnung zu einer

bestimmten Kategorie

der Leistungserbringer

(einschliesslich

regionale Zuordnung,

usw.) 3, 11, 12

50 Kenn-Nummern für

Zwecke amtlicher

Statistik wie

UID-Nummer und

Intrastat-Kenn-Nummer 1-12

51 Zugehörigkeit zu einem

bestimmten

Einkaufsverband,

Konzern 1-12

52 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

53 Gegenstand der

Lieferung oder

Leistung 1-12

54 Bonus-,

Provisionsdaten und

dgl. 1-5, 7, 11

55 Kontaktperson beim

Betroffenen zur

Abwicklung der

Lieferung oder

Leistung 1-12

56 Liefer- und

Leistungsbedingungen

(einschließlich

Angaben über den Ort

der Lieferung oder

Leistung, Verpackung,

usw. ) 1-12

57 Daten zur Verzollung

(zB Ursprungsland,

Zolltarifnummer) und

Exportkontrolle 1-5, 7-9, 12

58 Daten zur Versicherung

der Lieferung oder

Leistung und zu ihrer

Finanzierung 1-5, 7-9, 12

59 Daten zur

Steuerpflicht und

Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8

60 Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen 1-10, 12

61 Bankverbindung 1-9, 12

62 Kreditkartennummern 1-4, 8

63 Daten zum

Kreditmanagement (zB

Kreditlimit,

Wechsellimit) 1-4, 7

64 Daten zum Zahlungs-

oder

Leistungsverhalten des

Betroffenen 1-4, 6-8, 12

65 Mahndaten/Klagsdaten 1-7

66 Konto- und Belegdaten 1-9

67 Leistungsspezifische

Aufwände und Erträge 1-5, 8

68 Sonderhauptbuch-

vorgänge (zB Einzel-

wertberichtigung,

Wechselforderung,

Anzahlung,

Bankgarantie) 3, 5

Kontaktpersonen 69 Ordnungsnummer 1-12

beim Kunden, 70 Name (Titel, akad.

Liefe- Grad,

ranten oder an der Anrede/Geschlecht) 1-12

Geschäfts- 71 zugehöriger Kunde,

abwicklung Lieferant oder Dritter 1-12

mitwirkenden 72 zusätzliche Daten zur

Dritten: Adressierung beim

Kunden, Lieferanten

oder Dritten 1-12

73 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-12

74 Funktion des

Betroffenen beim

Leistungsempfänger

oder Leistungserbinger 1-12

75 Umfang der

Vertretungsbefugnis 1-12

76 vom Betroffenen

bearbeitete

Geschäftsfälle 1-12

Bloße Zustell-, 77 Ordnungsnummer 1-9

Lieferungs-, 78 Name (Titel, akad.

Rechnungs- Grad,

adressaten Anrede/Geschlecht)

und dgl.: oder Bezeichnung 1-9

79 Anschrift 1-9

80 Telefon- und Faxnummer 1-9, soweit nicht

und andere zur vom Betroffenen

Adressierung ausdrücklich

erforderliche untersagt

Informationen, die

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

81 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-9

82 Angaben über

besondere Bedingungen

für die Annahme der

Zustellung, Lieferung

oder Leistung 1-9

Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1-5, 11

84 Name (Titel, akad.

Grad,

Anrede/Geschlecht)

oder Bezeichnung 1-5, 11

85 Anschrift 1-5, 11

86 Telefon- und Faxnummer 1-5, 11, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

87 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-5, 11

88 Bankverbindung 1-5, 11

89 Forderungen an den

Auftraggeber 1-5, 11

90 Gegenforderungen des

Auftraggebers 1-5, 11

Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1-6, 11

92 Name (Titel, akad.

Grad,

Anrede/Geschlecht)

oder Bezeichnung 1-6, 11

93 Anschrift 1-6, 11

94 Telefon- und Faxnummer 1-6, 11, soweit

und andere zur nicht vom

Adressierung Betroffenen

erforderliche ausdrücklich

Informationen, die untersagt

sich durch moderne

Kommunikations-

techniken ergeben

95 Korrespondenzsprachen,

sonstige

Vereinbarungen und

Schlüssel zum

Datenaustausch 1-6, 11

96 Bankverbindung 1-6, 11

97 ausstehende Einlagen 1-6, 11

98 sonstige Forderungen

des Auftraggebers (zB

Privatentnahmen) 1-6, 11

99 Bezüge 1-6, 11

100 Gewinn- und

Verlustanteile 1-6, 11

Empfängerkreise

1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4* Gerichte;

5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.