Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2000 - StMV)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 17 Abs. 2 Z 6 und 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, wird verordnet:
§ 1. (1) Die in Anlage 1 enthaltenen Datenanwendungen gelten als nicht meldepflichtige Standardanwendungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 DSG 2000.
(2) Die in Anlage 2 enthaltenen Datenanwendungen gelten als gemäß § 19 Abs. 2 DSG 2000 vereinfacht zu meldende Musteranwendungen.
§ 2. (1) Die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Standard- oder Musteranwendungen umfassen auch Datenverwendungen in Form von freien Texten oder maschinlesbaren Bilddateien, also auch die automationsunterstützte Erstellung und Archivierung solcher Textdokumente.
(2) Die in den Anlagen 1 und 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6-9 DSG 2000 besteht.
§ 2. (1) Die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Standard- oder Musteranwendungen umfassen auch Datenverwendungen in Form von freien Texten oder maschinlesbaren Bilddateien, also auch die automationsunterstützte Erstellung und Archivierung solcher Textdokumente.
(2) Die in der Anlage 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6 – 9 DSG 2000 besteht.
§ 3. Vor Inkrafttreten dieser Verordnung als Musteranwendungen registrierte Datenanwendungen gelten weiterhin als registrierte Musteranwendungen, sofern sie nicht gemäß Anlage 3 als Standardanwendung im Sinne des § 1 Abs. 1 übergeleitet und daher nicht mehr Bestandteil des Datenverarbeitungsregisters sind.
§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Standard-Verordnung, BGBl. Nr. 261/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 241/1997, ausser Kraft.
Anlage 1
Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.
Inhaltsverzeichnis
SA001 Rechnungswesen und Logistik
SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse SA003 Mitgliederverwaltung
SA004 Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände SA005 Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen
juristischen Personen öffentlichen Rechts
SA006 Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse
SA007 Verwaltung von Benutzerkennzeichen
SA008 Personenstandsbücher
SA009 Staatsbürgerschaftsevidenz
SA010 Melderegister
SA011 Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten
SA012 Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse
SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger SA014 Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation
SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation
SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern,
künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer
SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer
SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation
SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke
SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden
SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung
SA001 Rechnungswesen und Logistik
Zweck der Datenanwendung:
Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.
```
```
Betroffene
Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
```
```
Kunden oder 01 Ordnungsnummer 1-11
Lieferanten des 02 Name (Titel, akad.
Auftraggebers Grad) bzw. Bezeichnung 1-11
(Empfänger und 03 Anrede/Geschlecht 1-11
Erbringer von 04 Anschrift 1-11
Lieferungen oder 05 Telefon- und Faxnummer 1-11, soweit nicht
Leistungen): und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
06 Geburtsjahr (soweit
zur Identifikation
unbedingt notwendig) 1-11
07 Geburtstag und -monat
(soweit zur
Identifikation
unbedingt notwendig) 1-11
08 Firmenbuchdaten 1-11
09 Daten zur Bonität 3, 11
10 Sperrkennzeichen (zB
Kontaktsperre,
Rechnungssperre,
Liefersperre,
Buchungssperre,
Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11
11 Zuordnung zu einer
bestimmten Kunden- und
Lieferantenkategorie
(einschließlich
regionale Zuordnung,
usw.) 3, 11
12 Kenn-Nummern für
Zwecke amtlicher
Statistik wie
UID-Nummer und
Intrastat-Kenn-Nummer 1-11
13 Zugehörigkeit zu einem
bestimmten
Einkaufsverband,
Konzern 1-11
14 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-11
15 Gegenstand der
Lieferung oder
Leistung 1-11
16 Bonus-,
Provisionsdaten und
dgl. 1-5, 7, 11
17 Kontaktperson beim
Betroffenen zur
Abwicklung der
Lieferung oder
Leistung 1-11
18 Bei der
Leistungserbringung
mitwirkende Dritte
einschließlich Angaben
über die Art der
Mitwirkung 1-11
19 Liefer- und
Leistungsbedingungen
(einschließlich
Angaben über den Ort
der Lieferung oder
Leistung, Verpackung,
usw.) 1-11
20 Daten zur Verzollung
(zB Ursprungsland,
Zolltarifnummer) und
Exportkontrolle 1-5, 7-9, 11
21 Daten zur Versicherung
der Lieferung oder
Leistung und zu ihrer
Finanzierung 1-5, 7-9, 11
22 Daten zur
Steuerpflicht und
Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11
23 Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen 1-11
24 Bankverbindung 1-9, 11
25 Kreditkartennummern 1-4
26 Daten zum
Kreditmanagement (zB
Kreditlimit,
Wechsellimit) 1-4, 7
27 Daten zum Zahlungs-
oder
Leistungsverhalten des
Betroffenen 1-4, 6-8, 11
28 Mahndaten/Klagsdaten 1-7, 11
29 Konto- und Belegdaten 1-9, 11
30 Leistungsspezifische
Aufwände und Erträge 1-5, 8
31 Sonderhauptbuch-
vorgänge (zB Einzel-
wertberichtigung,
Wechselforderung,
Anzahlung,
Bankgarantie) 3, 5
Sachbearbeiter 32 Ordnungsnummer 1-12
oder 33 Name (Titel, akad. 1-12
Kontaktperson beim Grad,
Auftraggeber: Anrede/Geschlecht) 1-12
34 zusätzliche Daten zur
Adressierung beim
Auftraggeber 1-12
35 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-12
36 Funktion des
Betroffenen beim
Auftraggeber 1-12
37 Umfang der
Vertretungsbefugnis 1-12
38 vom Betroffenen
bearbeitete
Geschäftsfälle 1-11
An der Geschäfts- 39 Ordnungsnummer 1-12
abwicklung 40 Name (Titel, akad.
mitwirkende Grad) bzw. Bezeichnung 1-12
Dritte: 41 Anrede/Geschlecht 1-12
42 Anschrift 1-12
43 Telefon- und Faxnummer 1-12, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
44 Geburtsjahr (soweit
zur Identifikation
unbedingt notwendig) 1-12
45 Geburtstag und -monat
(soweit zur
Identifikation
unbedingt notwendig) 1-12
46 Firmenbuchdaten 1-12
47 Daten zur Bonität 3
48 Sperrkennzeichen (zB
Kontaktsperre,
Rechnungssperre,
Liefersperre,
Buchungssperre,
Zahlungssperre) 1-4, 7, 8, 11
49 Zuordnung zu einer
bestimmten Kategorie
der Leistungserbringer
(einschliesslich
regionale Zuordnung,
usw.) 3, 11, 12
50 Kenn-Nummern für
Zwecke amtlicher
Statistik wie
UID-Nummer und
Intrastat-Kenn-Nummer 1-12
51 Zugehörigkeit zu einem
bestimmten
Einkaufsverband,
Konzern 1-12
52 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-12
53 Gegenstand der
Lieferung oder
Leistung 1-12
54 Bonus-,
Provisionsdaten und
dgl. 1-5, 7, 11
55 Kontaktperson beim
Betroffenen zur
Abwicklung der
Lieferung oder
Leistung 1-12
56 Liefer- und
Leistungsbedingungen
(einschließlich
Angaben über den Ort
der Lieferung oder
Leistung, Verpackung,
usw. ) 1-12
57 Daten zur Verzollung
(zB Ursprungsland,
Zolltarifnummer) und
Exportkontrolle 1-5, 7-9, 12
58 Daten zur Versicherung
der Lieferung oder
Leistung und zu ihrer
Finanzierung 1-5, 7-9, 12
59 Daten zur
Steuerpflicht und
Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8
60 Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen 1-10, 12
61 Bankverbindung 1-9, 12
62 Kreditkartennummern 1-4, 8
63 Daten zum
Kreditmanagement (zB
Kreditlimit,
Wechsellimit) 1-4, 7
64 Daten zum Zahlungs-
oder
Leistungsverhalten des
Betroffenen 1-4, 6-8, 12
65 Mahndaten/Klagsdaten 1-7
66 Konto- und Belegdaten 1-9
67 Leistungsspezifische
Aufwände und Erträge 1-5, 8
68 Sonderhauptbuch-
vorgänge (zB Einzel-
wertberichtigung,
Wechselforderung,
Anzahlung,
Bankgarantie) 3, 5
Kontaktpersonen 69 Ordnungsnummer 1-12
beim Kunden, 70 Name (Titel, akad.
Liefe- Grad,
ranten oder an der Anrede/Geschlecht) 1-12
Geschäfts- 71 zugehöriger Kunde,
abwicklung Lieferant oder Dritter 1-12
mitwirkenden 72 zusätzliche Daten zur
Dritten: Adressierung beim
Kunden, Lieferanten
oder Dritten 1-12
73 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-12
74 Funktion des
Betroffenen beim
Leistungsempfänger
oder Leistungserbinger 1-12
75 Umfang der
Vertretungsbefugnis 1-12
76 vom Betroffenen
bearbeitete
Geschäftsfälle 1-12
Bloße Zustell-, 77 Ordnungsnummer 1-9
Lieferungs-, 78 Name (Titel, akad.
Rechnungs- Grad,
adressaten Anrede/Geschlecht)
und dgl.: oder Bezeichnung 1-9
79 Anschrift 1-9
80 Telefon- und Faxnummer 1-9, soweit nicht
und andere zur vom Betroffenen
Adressierung ausdrücklich
erforderliche untersagt
Informationen, die
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
81 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-9
82 Angaben über
besondere Bedingungen
für die Annahme der
Zustellung, Lieferung
oder Leistung 1-9
Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1-5, 11
84 Name (Titel, akad.
Grad,
Anrede/Geschlecht)
oder Bezeichnung 1-5, 11
85 Anschrift 1-5, 11
86 Telefon- und Faxnummer 1-5, 11, soweit
und andere zur nicht vom
Adressierung Betroffenen
erforderliche ausdrücklich
Informationen, die untersagt
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
87 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-5, 11
88 Bankverbindung 1-5, 11
89 Forderungen an den
Auftraggeber 1-5, 11
90 Gegenforderungen des
Auftraggebers 1-5, 11
Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1-6, 11
92 Name (Titel, akad.
Grad,
Anrede/Geschlecht)
oder Bezeichnung 1-6, 11
93 Anschrift 1-6, 11
94 Telefon- und Faxnummer 1-6, 11, soweit
und andere zur nicht vom
Adressierung Betroffenen
erforderliche ausdrücklich
Informationen, die untersagt
sich durch moderne
Kommunikations-
techniken ergeben
95 Korrespondenzsprachen,
sonstige
Vereinbarungen und
Schlüssel zum
Datenaustausch 1-6, 11
96 Bankverbindung 1-6, 11
97 ausstehende Einlagen 1-6, 11
98 sonstige Forderungen
des Auftraggebers (zB
Privatentnahmen) 1-6, 11
99 Bezüge 1-6, 11
100 Gewinn- und
Verlustanteile 1-6, 11
Empfängerkreise
1* Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
2* Rechtsvertreter im Geschäftsfall;
3 Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;
4* Gerichte;
5* Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;
6* Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);
7* Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;
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